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Strahlung Strahlung: Jede Röntgenaufnahme kritisch hinterfragen

Von Jörg Wiebking 01.11.2007, 15:06

Salzgitter/Bochum/dpa. - Auf der anderenSeite können sie das Krebsrisiko erhöhen. Darum sollten Patientenkritisch nachfragen, bevor sie sich der Strahlung aussetzen.

Röntgenstrahlung ist eine ionisierende Strahlung, die auch in derNatur auftritt. Dargestellt wird die «effektive Dosis», der einMensch ausgesetzt ist, in Millisievert. Die durchschnittlichenatürliche Belastung beträgt nach Angaben des Bundesamtes fürStrahlenschutz (BfS) in Salzgitter pro Jahr rund 2,1 Millisievert.Zum Vergleich: Bei einer Computertomografie (CT)-Schädelaufnahmeeines Standardpatienten entstehe eine effektive Dosis von 2 bis 4Millisievert, sagt der Radiologe Christoph Heyer vomBerufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum der Ruhr-UniversitätBochum. Bei einer Röntgenaufnahme wären es 0,03 bis 0,1 Millisievert.

Das bedeute allerdings nicht, dass Patienten Röntgenaufnahmen aufdie leichte Schulter nehmen sollten, warnt Heyer: «Jede Aufnahmebedeutet Strahlung, und es gibt keinen unteren Grenzwert, bei dem wirSchäden ausschließen können.» Jeder Radiologe sei daher gesetzlichverpflichtet, vor einer Aufnahme Nutzen und Risiken abzuwägen, sagtReinhard Loose, Chefarzt des Instituts für Diagnostische undInterventionelle Radiologie im Klinikum Nürnberg-Nord.

Kritisch bewertet Loose den Einsatz der Röntgendiagnostik, wennsie nur der Vorsorge «außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen»dient: «Das CT für einen reinen Gesundheits-Check ohne klinischeSymptome oder hohe Risikofaktoren einzusetzen, wäre völlig falsch.»Auch bei ernsthaften Erkrankungen sollten Patienten kritischnachfragen, rät Christoph Heyer. Häufig würden Patienten zu sorglosan die Radiologie überwiesen.

Laut Wolfram König, Präsident des BfS, wird in Deutschland zu vielgeröntgt. Patienten könnten jedoch selbst einiges dafür tun, die Zahlder Röntgenaufnahmen zu verringern. König rät, «sich vom Arzt dieNotwendigkeit einer Röntgenuntersuchung und die Risiken erklären zulassen.» Wichtig sei zudem, den Arzt über frühere ähnlicheUntersuchungen zu informieren und diese Aufnahmen mitzubringen.Außerdem sollte sich jeder Patient von seinem Arzt einen Röntgenpassausstellen lassen und diesen zu jeder Untersuchung mitnehmen.

Recht auf einen Röntgenpass

Nach der Röntgenverordnung aus dem Jahr 2002 muss Patienten nachjeder Untersuchung ein Röntgenpass angeboten werden. Im Röntgenpasswerden als Gedächtnisstütze und zur Information des Arztes alleRöntgenuntersuchungen eingetragen, erläutert das Bundesamt fürStrahlenschutz (BfS) in Salzgitter. Ärztliche Praxen undKrankenhäuser müssen entsprechende Vordrucke bereit halten.