Stempel im Bonusheft: Jetzt noch zum Zahnarzt
Heidelberg/Würzburg/dpa. - Kaum jemand geht gern zum Zahnarzt. Und es sind nicht nur die Schmerzen, die viele fürchten. Mit steigendem Alter werden auch immer häufiger aufwendige Behandlungen nötig.
Die können schnell ins Geld gehen. Mehr Zuschüsse erhält, wer regelmäßig das Bonusheft stempeln lässt. Wer für 2009 noch keinen Eintrag hat, sollte das bis Jahresende nachholen. Hintergrund ist, dass gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse mehr Geld bekommen, wenn sie jährlich bei Vorsorgeuntersuchungen waren. Der Kassenzuschuss ist dann höher als üblich.
Und das ist wünschenswert. Denn nicht selten werden für Kronen oder Brücken mehrere Tausend Euro fällig - Zahnersatz ist Maßanfertigung und daher teuer. «Das Bonusheft braucht man, damit die regelmäßige zahnärztliche Kontrolle dokumentiert wird», sagt Uwe Niekusch, Beratungszahnarzt bei der Unabhängigen Patientenberatung in Heidelberg. Zu bekommen ist das Heftchen kostenlos in jeder Praxis.
Kleine Kinder brauchen es noch nicht. Erst nach dem 12. Geburtstag ist es wichtig, sich regelmäßig den Stempel abzuholen. Wer unter 18 ist, muss zweimal im Jahr zum Check-up, Erwachsene einmal. «Im Bonusheft wird keinerlei Befund gemacht», fügt Niekusch hinzu. Es steht also nicht im Heft, wer wann ein Loch im Zahn hatte, unter Zahnfleischrückgang leidet oder eine Brücke braucht. Es dient nur als Beweis, dass der Patient sich untersuchen lassen hat. Geht es verloren, füllt die Zahnarztpraxis in der Regel ein neues Heft aus - schließlich ist in der Patientenkartei vermerkt, wann ein Patient da war und welche Behandlung vorgenommen wurde. Auch vergessene Stempel können in den Heften, die es seit 1989 gibt, nachgetragen werden.
Dennoch rät zum Beispiel die Techniker Krankenkasse gerade jetzt vor Jahresende, noch einmal im Bonusheft nach dem Stempel für 2009 zu schauen. Denn wer 2010 eine Prothese oder eine Krone für einen defekten Schneidezahn braucht und seit 2005 jährlich beim Zahnarzt war, kann bei lückenloser Vorsorge-Karriere mit einem finanziellen Bonus rechnen. Dieser ist 20 Prozent höher als der normale Zuschuss für den Zahnersatz, den die Kasse sowieso für die Behandlung gezahlt hätte. Wer in den vergangenen zehn Jahren jährlich ohne Unterbrechung auf dem Zahnarztstuhl Platz genommen hat, bei dem erhöht sich der Zuschuss um 30 Prozent.
Eine Beispielrechnung: Für eine Krone auf einem großen Backenzahn ohne weiße Verblendung zahlten die Kassen in diesem Jahr etwa 120 Euro, erklärt Niekusch. Wer für die vergangenen fünf Jahre immer einen Eintrag im Bonusheft hat, bekommt rund 144 Euro. Bei einem 30-Prozent-Bonus sind es etwa 156 Euro. Ganz wichtig: Fehlt ein Jahr und damit ein Stempel, weil der Versicherte nicht beim Zahnarzt war, muss er mit dem Stempelsammeln bei Null anfangen, sagt Niekusch.
Patienten, die immer denselben Zahnarzt besuchen, können es oft auch in der Praxis lassen. So ist es immer zur Hand. «Nur 'Hallo' sagen und Abstempeln geht aber nicht», betont der Zahnarzt Herbert Michel von der Zahnärztekammer Bayern. Auch wer Angst hat, muss sich in den Mund schauen lassen. Vorsorgeuntersuchungen sind kostenlos. Wer sich behandeln lässt - also zum Beispiel ein Loch verfüllen lässt -, muss die zehn Euro Praxisgebühr allerdings zahlen.
Steht später Zahnersatz an, wird das Heftchen mit dem Heil- und Kostenplan an die Krankenkasse geschickt. Das geschieht heute meist elektronisch, sagt Michel. Die Kasse errechnet dann die Höhe des Zuschusses, den sie bezahlt. Die restlichen Kosten muss der Patient tragen, private Zusatzversicherungen können den Betrag mindern. Auch für Gebissträger lohnt sich das Bonusheft. Wer lückenlos alle Stempel hat, erhält einen höheren Zuschuss, sagt Niekusch. «Das macht schnell ein paar Hundert Euro aus.»
Wer den Zahnarzt wechselt, sollte sein Bonusheft tunlichst weiterführen. Und selbst wenn der neue Arzt ein neues Bonusheft ausstellt, sollten Patienten ihre alten Heftchen aufbewahren. Denn nur ein regelmäßig geführtes Heft weist der Krankenkasse nach, wie oft der Patient in den vorangegangenen Jahren bei einer Vorsorgeuntersuchung war, sagt der Zahnarzt Herbert Michel von der Zahnärztekammer Bayern. Beim Prüfen der Stempel darf nicht vergessen werden, dass das Jahr, in dem der Zahnersatz nötig wird, bei der Bonusberechnung nicht mitgezählt wird. Wer also 2010 eine Brücke braucht, muss seit 2005 jährlich einen Stempel haben.