Spenderausweis Spenderausweis: Entscheidungshilfe Organspende

Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) warten mehr als 12.000 Menschen in Deutschland derzeit auf eine Organtransplantation. Etwa 1.000 sterben jedes Jahr, weil für sie kein Spenderorgan gefunden wurde.
Soll ich nach meinem Tod Organe spenden? Vor diese Frage werden ab 1. November alle Bürger ab 16 Jahren regelmäßig gestellt. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt bei Organspenden die so genannte Entscheidungslösung.
Die Krankenkassen und andere Stellen werden alle Bürger ab 16 Jahren regelmäßig zu Fragen der Organ- beziehungsweise Gewebespende und Transplantation aufklären und sie schriftlich dazu befragen, ob sie Organspender sein wollen. Das sieht das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vor. Die Entscheidungslösung modifiziert die bisherige erweiterte Zustimmungslösung. Danach muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben, zum Beispiel per Organspendeausweis. Liegt keine Zustimmung vor, können Angehörigen an seiner Stelle über die Entnahme entscheiden.
Jeder, der bereit ist, eine Spende zu empfangen, sollte sich fragen, ob er nicht auch selbst Organspender sein will. Denn jeder, der zu Lebzeiten die Frage beantwortet, ob er zu einer Organspende nach seinem Tod bereit ist, bewahrt im Todesfall seine Angehörigen vor einer oft erdrückenden und überfordernden Situation.
Den meisten Menschen fällt es aber nicht leicht, sich für oder gegen eine Organspende am Ende des Lebens zu entscheiden. Hier kann die Online-Entscheidungshilfe zur Organspende (www.aok.de/organspende) unterstützen. Damit kann sich jeder über rechtliche, medizinische und auch ethische Aspekte der Organspende informieren und Hilfe bei der persönlichen Entscheidung erhalten. Dabei werde niemand zu einer bestimmten Antwort gedrängt. Die Entscheidung ist freiwillig.
Die AOK geht mit ihrer Entscheidungshilfe Organspende weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen an ihre Versicherten hinaus. Entwickelt wurde die Entscheidungshilfe Organspende in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der Universität Hamburg.
Wenn ich mich für eine Organspende entschieden habe, woher bekomme ich einen Organspendeausweis?
Organspendeausweise können z. B. bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Deutschen Stiftung Organtransplantation angefordert werden. Zudem sind sie bei den Krankenkassen.
Muss man den Spenderausweis ständig bei sich tragen?
Es gibt keine Verpflichtung, den Organspendeausweis immer bei sich zu tragen. Wenn man ihn nicht bei sich hat, riskiert man aber, dass er im Ernstfall nicht gefunden wird und damit auch nicht entsprechend gehandelt wird. Wer einen Spenderausweis ausgefüllt hat - unabhängig davon, ob in diesem eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende dokumentiert ist -, sollte diesen z. B. zusammen mit dem Führerschein oder Personalausweis mit sich führen. Es kann auch empfehlenswert sein, eine Kopie zusätzlich an einem Ort zu hinterlegen, den insbesondere die Angehörigen kennen.
Ist mein Wille für oder gegen eine Organspende bindend?
Wenn dieser Wille eindeutig dokumentiert ist – beispielsweise in einem Organspendeausweis – ist Ihr Wille bindend. Die Entnahme von Organen ist nur zulässig, wenn eine Einwilligung vorliegt. Schwierig wird es, wenn sich Dokumente widersprechen – beispielsweise wenn ein Widerspruch zwischen Organspendeausweis und Patientenverfügung besteht. In diesem Falle muss ermittelt werden, welche Willenserklärung gelten soll. Um solche Widersprüche zu vermeiden, sollte man ungültige Willenserklärungen vernichten oder bei neueren Willenserklärungen darlegen, wie sich diese zu älteren Willenserklärungen verhalten.
Was passiert, wenn ich meine Meinung zur Organspende ändere?
Wer seine Entscheidung ändern will, sollte dies dokumentieren. Wer einen Organspendeausweis hat, sollte ihn entsorgen und einen neuen ausfüllen. Gleichzeitig ist es sinnvoll, die Angehörigen über die neue Entscheidung zu informieren.