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So funktioniert der Wahltarif

28.03.2007, 13:01
Sparschwein (Foto: dpa)
Sparschwein (Foto: dpa) dpa

Je nach Einkommen können das bis zu 600 EURO sein. Dieser Bonus verringert sich im Kalenderjahr nur, wenn Kassenrezepte eingelöst werden oder ein Krankenhausaufenthalt nötig wird. In diesem Fall wird ein pauschaler Betrag abgezogen. Nach einem Jahr wird durch die AOK Sachsen-Anhalt abgerechnet und der restliche Betrag überwiesen.

Der „reine“ Arztbesuch ohne Kassenrezept oder Vorsorgeuntersuchungen spielt bei den AOK-Selbstbehalttarifen keine Rolle. Solange Versicherte kein Rezept einlösen, verringert sich auch nach einem Arztbesuch der Bonus nicht. Alle Vorsorgeuntersuchungen oder Leistungen rund um die Schwangerschaft haben keinen Einfluss auf das Guthaben. Auch die medizinische Versorgung für familienversicherte Angehörige schlägt nicht negativ zu Buche.