Rauchverbot gilt in Bahnen, Bussen und Bundesbehörden
Berlin/dpa. - Der Bundesrat hat Grünes Licht für ein Rauchverbot gegeben. Das Rauchen wird vom 1. September an in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bundesbehörden grundsätzlich verboten. Wo ist das Qualmen ab dann noch erlaubt, wo nicht? Eine Übersicht.
Wo ist das Rauchen künftig verboten?
In allen öffentlichen Bahnen, Bussen, Flugzeugen, Fähren, in Taxis sowie in rund 450 Behörden und Einrichtungen des Bundes ist Rauchen künftig grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für Bundestag, Bundesrat und Bundespräsidialamt. Die Regionalzüge der Deutschen Bahn sind seit 1. Juli bereits rauchfrei. Die Fernzüge ICE, Intercity und Eurocity sollen im September folgen. Wer verbotenerweise trotzdem raucht, muss mit einem Bußgeld zwischen 5 und 1000 Euro rechnen. An 16- und 17-Jährige dürfen keine Zigaretten mehr verkauft werden, nur an Erwachsene.
Wo darf noch geraucht werden?
Raucher müssen sich für das Qualmen in Behörden künftig abgetrennte Räume suchen - dies gilt nur, wenn insgesamt genug Räume vorhanden sind. Die gesonderten Räume dürfen keine Hauptaufenthaltsräume sein und müssen gekennzeichnet sein. In Dienstunterkünften zum Beispiel von Bundeswehr und Bundespolizei darf weiter geraucht werden. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Verschärfung für die Einrichtung von Raucherräumen etwa durch Luftfilter gefordert. Die Bundesregierung lehnte dies ab.
Was gilt in Gaststätten?
Das Rauchverbot in Restaurants, Kneipen und Bars ist Sache der Länder. Die meisten Länder wollen das Qualmen dort mit Ausnahme separater Räume verbieten. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen waren von den Plänen für Ausnahmen in kleineren Kneipen abgerückt. Das Gesetz zum Nichtraucherschutz in Bundesbehörden und Verkehrsmitteln schafft die arbeitsrechtliche Voraussetzung für Rauchverbote in der Gastronomie. Die Ausnahmeregelung für Gaststätten in der Arbeitsstättenverordnung wird aus rechtlichen Gründen nicht gestrichen.
Warum soll das Rauchen verboten werden?
«Passivrauchen ist in hohem Maße Krebs erregend und hat Herz- Kreislauf-Erkrankungen zur Folge», heißt es im Gesetzestext der Bundesregierung. Das Deutsche Krebsforschungszentrum schätzt die Zahl der Toten durch Passivrauchen auf mindestens 3300 pro Jahr.
Das Verbraucherschutzministerium im Netz: www.bmelv.de