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  7. Pflegeheim wird teurer: Was ist erlaubt und was nicht? Experte gibt Tipps

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Tipps vom Experten Pflegeheim wird teurer: Welche Regeln für Erhöhungen gelten

Die Kosten für Pflegeheime sind erneut drastisch gestiegen. Worauf Betroffene und Angehörige bei dem Schreiben für die Entgelterhöhung achten sollten.

Von Sabine Meuter, dpa, DUR Aktualisiert: 22.01.2026, 13:26
Soll die Pflege im Heim teurer werden, muss die Leitung das rechtzeitig ankündigen.
Soll die Pflege im Heim teurer werden, muss die Leitung das rechtzeitig ankündigen. Symbolbild: Sebastian Kahnert/dpa

Bonn/Düsseldorf. – Es ist ein Brief, der Pflegebedürftige und ihre Angehörige schockt: Das Pflegeheim kündigt an, dass der Platz künftig teurer wird. Doch was darf die Pflegeeinrichtung in Sachen Entgelterhöhung eigentlich und was nicht? Wir geben einen Überblick.

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Laut einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (Vdek) sind die Kosten für Pflegeheime zum 1. Januar 2026 erneut drastisch gestiegen. In Sachsen-Anhalt werden im ersten Jahr durchschnittlich 2.720 Euro pro Monat Eigenanteil fällig. Das sind 277 Euro mehr als noch ein Jahr zuvor. Im bundesweiten Schnitt werden 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig.

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Wann darf ein Pflegeheim die Kosten für Bewohner erhöhen?

Pflege, Unterbringung, Verpflegung, Ausbildung, Instandhaltung des Gebäudes: Bei der Pflege im Heim entstehen unterschiedliche Kosten. 

Werden zum Beispiel Lebensmittel und Energie teurer und/oder steigen die Lohnkosten für die Mitarbeiter, darf das Heim diese Preissteigerungen unter bestimmten Voraussetzungen an die Bewohner weiterleiten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. 

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„Allerdings müssen diese Preissteigerungen angemessen sein“, sagt Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (Biva-Pflegeschutzbund). Welche Preissteigerung angemessen ist und welche nicht, ist gar nicht so leicht einzuschätzen. Laut der Verbraucherzentrale kann hier der Vergleich mit den Entgelten anderer Heime helfen.

Welche Regeln gelten für eine Erhöhung der Pflegeheimkosten?

Das gefürchtete Schreiben flattert ins Haus? Dann raten Experten dazu, erst einmal zu prüfen, ob es die Regeln einhält. Eine Checkliste: 

  • Die Ankündigung für eine Entgelterhöhung darf nicht per E-Mail erfolgen, es braucht also ein Schreiben auf Papier.
  • Aus dem Schreiben muss hervorgehen, ab welchem Datum mehr zu zahlen ist. Dabei ist eine gewisse Vorlaufzeit vorgeschrieben: „Das Schreiben muss mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem die Preiserhöhung wirksam werden soll, der betroffenen Person vorliegen“, sagt Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW.
  • Transparenz: „Aus dem Brief muss auch klar hervorgehen, für welche Positionen die Preise steigen“, sagt Ulrike Kempchen. Dabei sind alte und neue Kostenbestandteile gegenüberzustellen. Auch der Umlage-Maßstab ist zu benennen. Auf Anfrage ist das Pflegeheim verpflichtet, Einsicht in die Kalkulationsunterlagen zu gewähren. Um daraus wirklich schlau zu werden, braucht man allerdings betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse, wie die Verbraucherzentrale schreibt.
  • Zuletzt: „Das Schreiben muss von der Heimleitung eigenhändig unterschrieben worden sein“, sagt Ulrike Kempchen. 

Insgesamt sollten Betroffene prüfen: Ist das plausibel, was mir mitgeteilt wird? Gibt es möglicherweise Fehler? Wer den Verdacht hat, dass das sein könnte, sollte aktiv werden und mit der Heimleitung in Kontakt treten.

Sinnvoll kann auch die Beratung durch Fachleute sein. Das ist zum Beispiel beim Biva-Pflegeschutzbund möglich – allerdings nur für Mitglieder – sowie bei einigen Verbraucherzentralen.

Muss ich der Erhöhung der Kosten für das Pflegeheim zustimmen?

„Generell wird die Entgelterhöhung erst wirksam, wenn Betroffene dieser individuell zugestimmt haben“, sagt Verena Querling. Ist die Ankündigung der Entgelterhöhung jedoch fehlerhaft, kann man die Zustimmung verweigern. Dafür stellt die Verbraucherzentrale auch einen Musterbrief zur Verfügung. Das Pflegeheim schickt dann wahrscheinlich eine überarbeitete Fassung des Schreibens zu. 

Ist das Schreiben der Heimleitung allerdings korrekt, hat das Heim einen Anspruch auf Zustimmung. Die Erhöhung zu ignorieren und einfach nicht mehr zu zahlen, kann nach hinten losgehen, weil man dadurch seinen Pflegeplatz riskiert. Immerhin: Es gibt ein Sonderkündigungsrecht. Man kann den Heimplatz also zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem die Erhöhung gilt. 

Wie stark darf ein Pflegeheim die Entgelte erhöhen?

Eine Kappungsgrenze gibt es zwar nicht. Allerdings dürfen Pflegeheime die Kosten nicht frei bestimmen. Erst müssen die Einrichtungen die geplanten Preissteigerungen mit der Pflegekasse und mit dem Sozialamt verhandeln. „Auch für Erhöhungen der Investitionskosten gibt es eine Kontrollinstanz, in NRW etwa ist das der Landschaftsverband“, so Verena Querling.

Können Erhöhungen rückwirkend erfolgen?

Die gibt es immer wieder – und sie sind erlaubt. Vorausgesetzt, die Regeln werden eingehalten: Das Ankündigungsschreiben für eine Entgelterhöhung muss also rechtzeitig eingetroffen sein, Betroffene müssen zugestimmt haben.

Ulrike Kempchen nennt ein Beispiel: Ein Pflegeheim kündigt eine beabsichtigte Entgelterhöhung in Höhe von 300 Euro im August 2025 an, die im September 2025 in Kraft treten soll. Die Verhandlungen mit Pflegekasse, Sozialamt & Co. ziehen sich jedoch in die Länge und kommen erst im März 2026 zum Abschluss.

„Dann kann das Pflegeheim rückwirkend eine Erhöhung von 300 Euro verlangen, bei sieben Monaten – von September bis März – wären dies insgesamt 2.100 Euro“, so die Expertin. Gibt es eine entsprechende Ankündigung, ist es also sinnvoll, den dort genannten Betrag vorsorglich jeden Monat zur Seite zu legen.