Patientenverfügung Patientenverfügung: Rechtsgültige Vollmacht
HALLE/MZ. - Walter P., Quedlinburg: Ichhabe eine Vorsorgevollmacht handschriftlicherstellt und meiner Tochter ausgehändigt.Muss ich das Dokument noch irgendwo hinterlegen?
Antwort: Gesetzliche Regelungen zurVerwahrung dieser Dokumente gibt es nicht.Für handschriftliche Vollmachten ist wichtig,dass die bevollmächtigen Personen wissen,wo sie verwahrt werden. Wer sicher gehen will,dass die Vollmacht im Ernstfall gefunden wird,kann diese in einem Register bei der Bundesnotarkammergegen eine geringe Gebühr registrieren lassen.So können Gerichte, die in Ernstfällen oftmalssehr kurzfristig eine Betreuung anordnen müssen,schnell und leicht von der Existenz der Dokumenteerfahren. In Sachsen-Anhalt ist es derzeitauch möglich, eine Vorsorgevollmacht beimzuständigen Amtsgericht zu hinterlegen.
Karin Z., Halle: Kann ichbedenkenlos ein gekauftes Formular für eineVorsorgevollmacht und Patientenverfügung nutzen?
Antwort: Es gibt zahlreiche Anbietervon Formularen. Grundsätzlich ist die Verwendungvon Formularen anzuerkennen. Leider werdenviele gänzlich unbrauchbare Formulare angeboten.Bei diesen Formularen besteht die Gefahr,dass die Vollmacht nicht ausreichend und imExtremfall sogar völlig untauglich ist. Fürindividuelle Gestaltungen bieten Formularein der Regel nur eingeschränkten Raum. Sollenauch Verfügungen über Immobilien getroffenwerden, so muss die Vollmacht notariell beurkundetwerden.
Z-TITEL: "Eine allgemeine Formulierung ist nichtratsam."
Inge T., Großkayna: MeinMann und ich wollen uns gegenseitig bevollmächtigen.Wenn wir nicht mehr können, sollen unsereKinder als Bevollmächtigte tätig werden. Kanndies alles in einer Vollmacht geregelt werden?
Antwort: Ja, das ist möglich. Es istimmer ratsam, nicht nur eine Person zu bevollmächtigen.Soll die Vollmacht auch uneingeschränkt fürdie Ersatzbevollmächtigten gelten, ist diesin der Vollmacht auch ausdrücklich zu erwähnen.Eine allgemeine Formulierung "wenn wir nichtmehr können" ist nicht ratsam, da diese Tatsachebei der Anwendung der Vollmacht im Außenverhältnisdurch Behörden oder Banken nicht nachprüfbarist.
Helga S., Eisleben: Wenkann ich als meinen Bevollmächtigten bestimmen?Kann ich auch meine Kinder bevollmächtigen?
Antwort: Der Bevollmächtigte sollteeine Person des Vertrauens sein. Wenn Sieden Familienfrieden wahren wollen, könnensie durchaus auch mehrere Kinder zu Bevollmächtigtenbenennen. Die Anzahl ist nicht vorgeschrieben,Sie sollten jedoch die Erreichbarkeit berücksichtigen.Es spricht vieles dafür, mehreren Bevollmächtigtenjeweils Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen.Für den Fall, dass ein Bevollmächtigter imErnstfall verhindert ist, kann die weitereVertrauensperson als weiterer Bevollmächtigterzur Verfügung stehen. Wichtig ist zu bestimmen,ob die Bevollmächtigten immer nur gemeinsamhandeln dürfen oder jeder einzelne Bevollmächtigteauch allein zur Vertretung berechtigt ist.
Klaus G., Köthen: Mussder Bevollmächtigte die Vorsorgevollmachtunterschreiben?
Antwort: Nein, das ist nicht erforderlich.Sie sollten aber mit der Person, die Sie bevollmächtigenmöchten, darüber sprechen, um in Erfahrungzu bringen, ob er diese Aufgabe wahrnehmenmöchte. Ein Bevollmächtigter kann die Aufgabeauch ablehnen, dann müsste wieder ein Betreuerbestellt werden.
Silke A., Dessau: Was gehörtalles in eine Vorsorgevollmacht? Kann ichdiese selbst aufsetzen?
Antwort: Es gibt keine gesetzlichenVorgaben über den Inhalt einer Vorsorgevollmacht.Da eine Betreuung entbehrlich gemacht werdensoll, orientiert sich der Inhalt an den gesetzlichbestimmten Aufgaben eines Betreuers. In derVorsorgevollmacht können die Aufgaben desBevollmächtigten individuell festgelegt werden- zum Beispiel Vermögensverwaltung, Fragender Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungund sonstige persönliche Angelegenheiten.Bestimmte Bereiche (unter anderem Freiheitsentziehung,bestimmte ärztliche Maßnahmen) müssen konkretin der Vollmacht benannt werden. Eine Vollmachtkann zwar grundsätzlich selbst erstellt werden,dabei besteht jedoch die Gefahr, dass dieserechtlich nicht zweifelsfrei formuliert unddamit im Ernstfall unbrauchbar ist.
Erika T., Quedlinburg: Wohinkann ich mich wenden, um eine umfassende Beratungzu diesem Thema zu erhalten?
Antwort: Beratung erhalten Sie beimNotar und bei Betreuungsvereinen.
Z-TITEL: "Ist der Vater geschäftsunfähig, kanner keine Vollmacht erteilen."
Esther M., Halle: Ich habevor einigen Jahren eine Vollmacht erstellt,kann ich diese ohne Probleme ändern? Außerdeminteressiert mich, ob ich die Vollmacht inbestimmten Abständen erneuern muss?
Antwort: Grundsätzlich muss die Vollmachtnicht regelmäßig erneuert werden. Wie beijeder anderen Verfügung sollte jedoch vonZeit zu Zeit überprüft werden, ob sie tatsächlichnoch Ihrem Willen entspricht. Eine Erklärungist solange gültig, bis sie widerrufen oderdurch eine neue ersetzt wird.
Ingo L., Halle: Muss eineVorsorgevollmacht beziehungsweise eine Patientenverfügungunbedingt von einem Notar beglaubigt oderbeurkundet werden?
Antwort: Beim Notar gibt es zwei Möglichkeiten:Entweder Sie schreiben die Vollmacht selbstund lassen nur Ihre Unterschrift notariellbeglaubigen - eine Inhaltskontrolle findetdabei nicht statt - oder Sie lassen die Vollmachtvom Notar entwerfen und beurkunden. Eine notarielleBeurkundung hat viele Vorteile: Es wird einbeweissicheres Dokument geschaffen, dessenUrheberschaft eindeutig ist. Die Verfügungentsteht als Ergebnis einer fachkundigen Beratung.Der Notar prüft bei der Beurkundung die Personalienund vergewissert sich der Geschäftsfähigkeitdes Vollmachtgebers und hält dies in der Urkundefest, so dass Anfechtungen aus diesen Gründenins Leere gehen.
Karin B., Eisleben: WelcheKosten entstehen denn eigentlich bei einemNotar?
Antwort: Die Gebühren des Notars richtensich nach dem Wert des Vermögens des Vollmachtgebers.Bei einem Gebührenwert von 20000 Euro müssenSie mit etwa 80 Euro rechnen.
Klaus D., Halle: MeinVater ist an Demenz erkrankt. Er kann nichtmehr schreiben. Wie kann er uns eine Vollmachterteilen?
Antwort: Ist der Vater geschäftsunfähig,kann er keine Vollmacht mehr erteilen. Esbleibt nur noch die Betreuerbestellung durchdas Amtsgericht. Ist der Vater geschäftsfähigund kann nur nicht mehr schreiben, ist dieVollmacht unter Hinzuziehung eines Urkundszeugenbeim Notar zu errichten.
Gernot U., Coswig: Ist einePatientenverfügung für den Arzt verbindlich?
Antwort: Nach neuester Rechtsprechungdes Bundesgerichtshofes sind Patientenverfügungenstrikt zu beachten. Voraussetzung ist, dassder Wille klar und eindeutig formuliert istund die Urkunde rechtswirksam errichtet wurde.Aktive Sterbehilfe ist dabei nicht zulässig.
Tita T., Halle: Wie langeist eine Patientenverfügung gültig?
Antwort: Es kann für die Feststellungdes mutmaßlichen Willens hilfreich sein, vonZeit zu Zeit seinen eigenen Willen zu überprüfenund in zeitlichen Abständen die Patientenverfügungerneut zu bestätigen.