Neue Regelungen: Drei Länder führen Rauchverbot ein
Berlin/dpa. - Raucher müssen sich ab dem 1. August in drei Bundesländern einschränken. In Baden-Württemberg und Niedersachsen treten Rauchverbote in Gaststätten, Krankenhäusern, Landesbehörden und Schulen in Kraft.
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen zunächst in Behörden, Kliniken und Schulen verboten, vom kommenden Jahr an auch in der Gastronomie. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), begrüßte die Regelungen. «Es geht uns ja nicht darum, die Raucher zu diskriminieren oder zu ächten», sagte Bätzing in Berlin. «Es geht uns darum, die Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.»
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sorgt sich wegen der anstehenden Rauchverbote um Kneipen, Bars und Discotheken. «Wir können nur hoffen, dass nicht solche große Umsatzeinbußen eintreffen, die die Wirte hier aktuell befürchten», sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. «Wir hätten uns, wenn es schon nicht zu verhindern ist, eine angemessene Übergangszeit vorstellen können.» Die Rauchverbote hätten nach Ansicht des Dehoga bundesweit einheitlich erst im nächsten Frühjahr in Kraft treten sollen. Der Verband sprach von einer großen Verunsicherung unter den Gastwirten. In Gaststätten darf künftig nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden.
Zahlreiche Bundesländer planen für Anfang des kommenden Jahres ein grundsätzliches Rauchverbot in Landesbehörden, Schulen und Gaststätten. Dennoch wird es in mehreren Ländern Ausnahmen geben. Das Saarland will inhabergeführte Kneipen vom Rauchverbot ausnehmen. Bätzing betonte, die Gefahren des Passivrauchens seien in jedem Bundesland gleich. In Baden-Württemberg können volljährige Schüler an Gymnasien und Berufsschulen in Raucherecken weiter qualmen, falls die Lehrerkonferenz dies beschließt. Von September an darf in Bundesbehörden, öffentlichen Bussen und Bahnen nicht mehr geraucht werden. 16-Jährige dürfen dann keine Zigaretten mehr kaufen, sondern müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Das hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Auch in anderen Ländern sind Verbote geplant
Bayern: Rauchverbot für Anfang 2008 vorgesehen, Rauchen soll in Festzelten weiter erlaubt sein, Bußgeld bis zu 1000 Euro geplant
Berlin: Verbot für Anfang 2008 vorgesehen, in Raucherräumen der Lokale nur Selbstbedienung, Bußgeld bis zu 1000 Euro ab Juli 2008
Brandenburg: Verbot in allen öffentlich zugänglichen Bereichen von Gebäuden und Gaststätten bis 2008 geplant, Bußgeld bis zu 1000 Euro
Bremen: Verbot in Krankenhäusern und Schulen seit August 2006, bis Anfang 2008 auch in Gaststätten geplant, Bußgeld bis 500 Euro
Hamburg: Verbot in Gaststätten, Schulen, Krankenhäusern und Landesbehörden, tritt Januar 2008 in Kraft, Bußgeld bis zu 500 Euro
Hessen: Gesetz über ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden soll im Herbst 2007 in Kraft treten, Bußgeld bis zu 2500 Euro droht
Nordrhein-Westfalen: Verbot gilt von Januar 2008 an, Rauchen im Festzelt soll erlaubt bleiben
Rheinland-Pfalz: Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden ist für den 1. November 2007 anvisiert, Bußgeld bis zu 1000 Euro geplant
Saarland: Verbot für Herbst 2007 vorgesehen, Sonderregeln für inhabergeführte Kneipen und Vereinsheime
Sachsen: Verbot in Gaststätten, Schulen und Landesbehörden voraussichtlich von 2008 an, bis zu 5000 Euro Bußgeld
Sachsen-Anhalt: Verbot in öffentlichen Gebäuden von Januar 2008 an geplant, Raucherräume in Gaststätten, Bußgeld bis zu 1000 Euro
Schleswig-Holstein: Gesetz für Rauchverbot in Gaststätten noch nicht verabschiedet, soll 2008 in Kraft treten, bis zu 4000 Euro Bußgelder
Thüringen: Verbot bis spätestens Anfang 2008 geplant, in Raucher- Räumen von Lokalen nur Selbstbedienung, bis zu 500 Euro Bußgeld