Modellprojekt Akupunktur Modellprojekt Akupunktur: Das zahlt die AOK
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat im Herbst 2000 die Akupunktur nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Für die Schmerzakupunktur wurde zu Beginn des vergangenen Jahres aber ein Modellprojekt, an dem sich auch die AOK Sachsen-Anhalt beteiligt, ins Leben gerufen. In diesem Rahmen können sich AOK-Versicherte mit den länger als sechs Monate andauernden Schmerzerkrankungen Migräne, Gelenk- und Rückenschmerz einer Akupunkturbehandlung unterziehen. Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für diese Versicherten die Kosten für bis zu zehn Akupunktursitzungen im Jahr.
Nach Behandlungsende erfolgt eine wissenschaftliche Auswertung des Erfolges und möglicher Nebenwirkungen anhand eines Fragebogens. Der behandelnde Arzt füllt diesen Bogen mit allen teilnehmenden Patienten aus. Eine ausgewählte Kontrollgruppe wird dann im Abstand von einem halben Jahr nochmals zur Wirkung der Akupunkturbehandlung befragt. Ohne langwierige Prüfverfahren erhält damit jeder AOK-Versicherte, der die Vorbedingungen erfüllt, die Therapie mit den Akupunkturnadeln unbürokratisch erstattet. Die Gesundheitskasse arbeitet dabei mit speziell ausgebildeten Akupunkteuren zusammen, deren Arbeit durch wissenschaftliche Institute ständig überwacht wird.
Listen mit den Akupunktur-Ärzten liegen in allen AOK-Geschäftsstellen vor. Schnell und unkompliziert können die betroffenen Versicherten so einen entsprechenden Arzt in ihrer Nähe finden. Durch die Teilnahme am Modellprojekt Akupunktur setzt sich die AOK Sachsen-Anhalt auch für eine höhere Qualität in der Versorgung ihrer Versicherten ein.
Informationen zum Modellprojekt Akupunktur gibt es in jeder AOK-Geschäftsstelle oder unter [email protected].