Lebensmittel Lebensmittel: Buchstaben-Steckbrief für Salz, Fett und Zucker
Halle/MZ. - Doch Kyprianou will seinen "Kampf gegen die Fettleibigkeit und ungesunde Ernährung fortsetzen", wie er sagte. Deshalb sollen auf der Vorderseite verpackter Lebensmittel künftig nicht nur der Kaloriengehalt, sondern auch die Kohlenhydrate "unter spezieller Nennung von Zucker, Salz und Fett aufgeführt sein". Auch die ungesättigten Fettsäuren gehören dazu.
Exakte Umrechnung
Die Information muss auf jeweils eine Person oder auf 100 Milliliter (beziehungsweise Gramm) umgerechnet werden. Außerdem will der Kommissar erreichen, dass exakt gesagt wird, wie viel Prozent der erwünschten Tagesmenge dieser fünf Bestandteile in dem Lebensmittel enthalten sind. Und damit die Hersteller diese für den Kunden wichtigen Daten nicht mehr so klein drucken, dass sie kein Mensch mehr lesen kann, schreibt Brüssel eine Buchstabengröße von mindestens drei Millimetern vor. Darüber hinaus sollen Allergiker die für sie wichtigen Angaben ebenfalls auf einen Blick erkennen können: Alle Nahrungsmittel, die allergene Stoffe (wie Erdnüsse, Milch, Senf oder Fisch) enthalten, müssen gekennzeichnet und die genauen Mengen angegeben werden. Ausnahmen von dieser Regel will die EU-Kommission nicht zulassen. Mit weitreichenden Konsequenzen: Speisekarten in Restaurants und Kantinen sollen geändert und mit den geforderten Informationen versehen werden. Fertigessen, das von Catering-Betrieben für Unternehmen oder Fluggesellschaften geliefert wird, ist ebenso betroffen. Lediglich Bier und Wein bleiben von den neuen Regeln vorerst verschont. Für sie sollen in Kürze gesonderte Regelungen folgen.
Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU), der in Brüssel auf "ehrliche und klare" Kennzeichnungspflichten für die ganze EU gedrängt hatte, sagte: "Mit solchen Angaben können die Menschen etwas anfangen." Es dürfe nur nicht zu kompliziert werden. Der bekennende Chips- und Salzstangen-Fan Seehofer weiter: "Wir wollen keine Lebensmittelkennzeichnung, die einem Arzneimittel-Beipackzettel gleicht. Wo man am Schluss, wenn man ihn gelesen hat, weniger weiß als am Anfang."
Vorbehalte bleiben
Trotzdem macht sich bereits Widerstand im Europäischen Parlament breit. Der Unionsabgeordnete Horst Schnellhardt aus Sachsen-Anhalt will vor allem verhindern, dass am Ende auch alle unverpackten Lebensmittel pauschal in die Verordnung einbezogen werden: "Für das Croissant in der Landbäckerei können nicht die gleichen Vorschriften gelten wie für das Hörnchen aus der Backfabrik."
Drei Jahre Frist
Bis die neuen Vorschriften in Kraft treten, müssen aber zunächst noch die EU-Verbraucherschutzminister sowie das Parlament zustimmen. Anschließend haben die Länder drei Jahre Zeit zur Umsetzung.
Für die Kommission gehört der jetzige Vorschlag zu einem Paket: Mitte dieses Jahres tritt die neue Richtlinie über Nährwertprofile auf allen Verpackungen in Kraft. Die Verordnung über die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel ist bereits seit längerem umgesetzt.