Kur Kur: Kassen gewähren oftmals Zuschüsse
Berlin /gms. - tmn012 4 vm 436 gms 013Viele Bundesbürger beantragen trotzgesundheitlicher Beschwerden keine Kur. Einige sind unsicher, obihnen die Kur zusteht, andere wissen wegen der Zuzahlungen nicht, obsie sich die Auszeit im Dienste der Gesundheit überhaupt leistenkönnen. «Manche verzichten auch aus Angst um ihren Arbeitsplatz aufKurmaßnahmen», sagt die Juristin Anette Marienberg vom Bundesverbandder Verbraucherzentralen in Berlin.
Bei der Deutschen Angestellten Krankenkassen (DAK) ist die Zahlder stationären Reha- und Vorsorgemaßnahmen auch in den vergangenenzwölf Monaten wieder leicht zurückgegangen: um drei Prozent. Diesentspreche einem seit Jahren zu beobachtenden Trend, insbesondere imBereich der ambulanten Maßnahmen, sagt Stefan Hodes, Pressereferentder DAK in Hamburg. Doch er fügt hinzu: «Wer eine Vorsorge- oderReha-Maßnahme wirklich braucht, bekommt sie auch bewilligt».
Grundsätzlich haben alle in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV)Versicherten Anspruch auf eine Vorsorge- beziehungsweiseRehabilitationsmaßnahme. Das gilt auch für Rentner, mitversicherteEhegatten, Jugendliche und Kinder.
Der erste Schritt zur «Kur» - die seit demGKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 «medizinische Vorsorgeleistung undRehabilitationsmaßnahme» heißt - führt über den Hausarzt. «JedemKurantrag muss eine Bescheinigung des behandelnden Arztes beigefügtsein, die Angaben zur Diagnose und Indikation enthält», erläutertChristine Richter vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen inEssen.
Nachdem der vollständig ausgefüllte Antrag bei der zuständigenKrankenkasse eingegangen ist, werde zunächst geprüft, obgrundsätzlich ein Anspruch auf die beantragte Maßnahme bestehe, soDAK-Sprecher Hodes . Sei dies der Fall, müsse die Kostenübernahmegeklärt werden.
Kostenträger für Reha-Maßnahmen bei Erwerbstätigen ist dieRentenversicherung wie zum Beispiel die Landesversicherungsanstaltoder die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin.«Kuren» für Rentner, Studenten, Hausfrauen und Selbstständige werdenvon den Krankenkassen finanziert.
Die bewilligte Kur kann auf unterschiedliche Weise realisiertwerden: Bei der so genannten ambulanten Vorsorge, früher auch «OffeneBadekur» genannt, können der Kurort und die Unterkunft - nachRücksprache mit dem Hausarzt - frei gewählt werden. Die Krankenkasseübernimmt die Kosten der ärztlichen Behandlung sowie 85 Prozent derKurmittelkosten. Der Patient muss die An- und Abreise, Unterkunft undVerpflegung sowie die Kurtaxe selbst bezahlen. Die meisten Kassengewähren zu diesen Kosten einen Zuschuss. Er beträgt bei erwachsenenPatienten bis zu 15 Mark pro Kurtag.
Bei der stationären Kur werden alle Kosten werden übernommen -einschließlich Bahnfahrt 2. Klasse. Der Patient muss aber für jedenKurtag eine Zuzahlung in Höhe von 17 Mark leisten sowie bei denFahrtkosten einen Eigenanteil von 25 Mark je Fahrt übernehmen.
Für Patienten mit geringen Einkünften gibt es eineHärtefallregelung, die so genannte Sozialklausel. Je nach Einkommenreduziert sich hier die Zuzahlung gestaffelt bis zum Nulltarif. Sindbeispielsweise die Krankenkassen der Kostenträger, so brauchen alleinStehende mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von weniger als 1792Mark keinen Eigenanteil zu leisten.