Krankenschutz im Ausland Krankenschutz im Ausland: Extra-Versicherung ist ratsam
Halle/MZ. - Annette P., Eisleben: Mein Mann und ich fliegen nach Mallorca. Reicht für die Krankenversicherung unsere Europäische Krankenversicherungskarte aus?
Antwort: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) ist für gesetzlich Krankenversicherte in allen EU-Staaten die medizinische Grundversorgung gewährleistet. Sie können mit Ihrer EHIC-Karte also auf Mallorca einen Vertragsarzt kostenlos für medizinisch erforderliche Leistungen in Anspruch nehmen. Empfehlenswert ist eine private Auslandskrankenversicherung, um im Bedarfsfall einen medizinisch notwendigen Rücktransport und die Erstattung von im Urlaubsland üblichen Zuzahlungen abzusichern.
Edmund W., Weißenfels: Mir wurde gesagt, dass ich bei einem Urlaub in Island im Krankheitsfall viel zuzahlen muss?
Antwort: Reisende unterliegen im Krankheitsfall den Rechtsvorschriften des Urlaubslandes. In Island muss mit hohen Zuzahlungen gerechnet werden. Empfehlenswert ist daher eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt alle Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen.
Ursula W., Kabelsketal: Was müssen wir in Sachen Krankenschutz in Tunesien beachten? Eine private Auslandskrankenversicherung haben wir.
Antwort: Tunesien gehört nicht der Europäischen Union an. Es zählt aber wie Bosnien-Herzegowina, die Türkei, Kroatien, Serbien, Montenegro und Mazedonien zu den sogenannten Abkommensländern. Mit diesen Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Das heißt, im Krankheitsfall werden bei einem Urlaub in diesen Ländern die medizinisch sofort notwendigen Leistungen übernommen. Allerdings nur bei einem Vertragsarzt beziehungsweise in einem Vertragskrankenhaus. Voraussetzung ist, dass Reisende im Vorfeld bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen gesonderten Anspruchsnachweis (Auslandskrankenschein) für das jeweilige Land anfordern. Für Tunesien ist das der Auslandskrankenschein TN / A11. Die private Auslandskrankenversicherung deckt alle medizinisch notwendigen Behandlungen inklusive Rücktransport ab. Hier sind Sie gut abgesichert.
Regina P., Dessau: Angenommen ich werde in einem EU-Land krank und von einem Privatarzt behandelt. Wie ist das mit den Kosten?
Antwort: Ist eine Behandlung nur durch einen Privatarzt möglich, da kein Vertragsarzt vor Ort ist, müssen Sie eine Privatrechnung bezahlen. Diese können Sie bei Ihrer Kasse in Deutschland einreichen. Die Erstattung erfolgt nach deutschen Sätzen und ist oft viel geringer als die verauslagten Kosten, da ein Privatarzt an keine Verträge gebunden ist. Solche Risiken lassen sich mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung abdecken.
Frank S., Naumburg: Ich fahre zu einem Kur-Urlaub nach Karlsbad. Werden die Kosten für Anwendungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Antwort: Voraussetzung für die Übernahme von Kosten für Heilmittel-Leistungen wie Massagen oder Krankengymnastik bei einem Kur-Urlaub durch die gesetzlichen Krankenkassen ist eine ärztliche Verordnung. Sie sollte vom Haus- oder Facharzt mit Angabe der Diagnose sowie der Art und Anzahl der Behandlungen erfolgen und muss vor Behandlungsbeginn ausgestellt sein. Die Übernahme von Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt ausschließlich gemäß Heilmittelkatalog. Die Höhe der Erstattung wird von den Kassen unterschiedlich gehandhabt. Es ist ratsam, sich darüber vor einem Kururlaub bei seiner Kasse zu informieren.
Peter M., Saalekreis: Ich bin in Deutschland privat krankenversichert und plane eine Reise nach Portugal. Reicht der Krankenschutz?
Antwort: Welche Leistungen Ihre private Krankenversicherung abdeckt, ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Eventuell enthält sie einen Krankenversicherungsschutz für das EU-Ausland einschließlich medizinisch notwendigem Rücktransport. Das müssten Sie in den Vertragsbedingungen nachlesen oder bei Ihrem Versicherer nachfragen. Ansonsten ist eine separate private Auslandsreisekrankenversicherung ratsam.
Sigrid K., Jessen: Greift bei einer Türkeireise meine gesetzliche Krankenversicherung?
Antwort: Zwischen der Türkei und Deutschland besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Sie müssten sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Anspruchsnachweis T / A11 für die Türkei holen und können damit dort im Bedarfsfall medizinisch sofort notwendige Leistungen bei einem Vertragsarzt kostenlos in Anspruch nehmen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist zudem ratsam.
Michaela D., Merseburg: Wieso wird bei einer Auslandsreise immer eine private Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen? Reicht beispielsweise bei einem Urlaub in einem EU-Land nicht meine Europäische Krankenversicherungskarte aus?
Antwort: Mit der EHIC-Karte erhalten Sie in einem EU-Land bei einem Vertragsarzt medizinisch notwendige Leistungen. Andere Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, können mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung abgesichert werden. Beispielsweise hohe Zuzahlungen, die generell nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltslandes erfolgen. In Frankreich zum Beispiel wäre das ein Kosten-Eigenanteil von bis zu 85 Prozent. Oder aber ein notwendiger Rücktransport, den gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.
Beate L., Burgenlandkreis: Angenommen, ich muss meine private Auslandskrankenversicherung in Anspruch nehmen. Welche Daten muss ich parat haben?
Antwort: Sie sollten die Telefonnummer der Versicherungshotline und Ihre Versicherungsnummer bei sich tragen.
Günter H., Wittenberg: In meiner privaten Auslandsreisekrankenversicherung steht die Formulierung "...schützt vor Kosten unvorhersehbarer Krankheiten". Was ist damit gemeint?
Antwort: Gemeint ist die Kostenübernahme der Behandlung einer urplötzlich, akut auftretenden Erkrankung. Die private Versicherung würde nicht leisten, wenn Sie sich zur Behandlung Ihrer vorhandenen Krankheit ins Ausland begeben würden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei Ihrem Versicherer noch einmal nachfragen.
Fragen und Antworten
notierte Dorothea Reinert.