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Krank im Ausland Krank im Ausland: Rücktransport absichern

08.07.2007, 20:44

Halle/MZ. - Antwort: Zwischen Kanada und Deutschland besteht kein Sozialversicherungsabkommen, so dass die gesetzliche Krankenkasse keine medizinischen Leistungen bei einem Aufenthalt in Kanada übernimmt. Sie können sich hier nur über eine private Auslandsreisekrankenversicherung absichern.

Helga T., Weißenfels: Ich habe mir während meines Bulgarien-Urlaubs den Fuß gebrochen. Mit den Kosten ist soweit alles klar. Wie ist das aber mit dem Rücktransport vom Flughafen Leipzig nach Weißenfels, den eine Bekannte mit ihrem Privatauto für uns übernommen hat? Muss die Kosten dafür meine private Reise-Auslandsreisekrankenversicherung übernehmen?

Antwort: Die private Auslandsreisekrankenversicherung beinhaltet den medizinisch notwendigen Rücktransport vom Ausland, sprich Urlaubsland, bis zum Heimatflughafen. Einen sich daran anschließender Transfer vom Flughafen in den Wohnort ist nicht im privaten Auslandskrankenversicherungsschutz enthalten. Sie sollten bei Ihrem Auslandskrankenversicherer noch einmal nachfragen. Anders wäre die Situation, wenn der Arzt im Urlaubsland den medizinisch notwendigen Rücktransport mit der sofortigen Einweisung in ein Krankenhaus verbindet. In diesem Fall würde Ihre gesetzliche Krankenkasse den Transfer vom Flughafen in das Krankenhaus übernehmen.

Heinz B., Zeitz: Ich habe im Mai einen Schlaganfall erlitten, war anschließend zur Reha und wurde danach als gesund nach Hause entlassen. Muss ich in Sachen Gesundheit zusätzlich etwas beachten, wenn ich demnächst nach Ungarn reise?

Antwort: Für alle EU-Staaten gilt für gesetzlich Versicherte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), also auch für Ungarn. Im Bedarfsfall bekommen Sie dort bei einem so genannten Vertragsarzt medizinisch notwendige Leistungen. Andere medizinische Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, sowie einen im Krankheitsfall notwendigen Rücktransport sollten Sie unbedingt über eine private Auslandsreisekrankenversicherung absichern. Zugleich sollten Sie sich mit dem privaten Auslandskrankenversicherer wegen Ihrer Vorerkrankung in Verbindung setzen. Sonst könnten Sie Gefahr laufen, im Bedarfsfall wegen der Vorerkrankung keine Leistung zu bekommen.

Ingeborg L., Bad Schmiedeberg: Ich fahre im September in die Schweiz. Brauche ich in Sachen Gesundheit besondere Papiere?

Antwort: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist eine medizinisch notwendige Grundversorgung auch in der Schweiz abgesichert. Dazu sollten Sie noch eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, um darüber hinaus gehende medizinische Leistungen sowie einen Rücktransport im Notfall abzusichern. Ein Rücktransport aus medizinischen Gründen aus dem Ausland ist grundsätzlich vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen.

Bettina G., Merseburg: Ich bin gesetzlich krankenversichert. Wieso muss ich in einem EU-Land zu einem Vertragsarzt gehen?

Antwort: Versicherte haben im Rahmen der Leistungsaushilfe Anspruch auf medizinisch notwendige Sachleistungen, die die aushelfende ausländische Krankenkasse nach ihren Rechtsvorschriften für ihre eigenen Versicherten vorsieht. Sollten Sie ärztliche Behandlungen benötigen, können Sie sich mit ihrer EHIC-Karte an einen Vertragsarzt wenden. Wenn Sie sich nicht auf vertragsärztlicher Basis behandeln lassen, also etwa durch einen Privatarzt, und die Leistung selbst bezahlen mussten, kann das für Sie mit Mehrkosten verbunden sein. In diesem Fall lassen Sie sich bitte eine Rechnung ausstellen und quittieren. Ihre Krankenkasse wird dann feststellen, ob und welcher Betrag Ihnen erstattet werden kann. Dieser Betrag fällt jedoch oft geringer aus als die Kosten, die Sie tatsächlich hatten. Auch daher empfiehlt sich eine private Auslandsreisekrankenversicherung.

Käthe B., Weißenfels: Ich fahre nach Marienbad. Wie ist das mit der Krankenversicherung? Ich bin von Zuzahlungen befreit. Brauche ich auch eine Auslandskrankenversicherung?

Antwort: Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie eine medizinische Grundversorgung durch einen Vertragsarzt in Anspruch nehmen. Bei dem Urlaub in Marienbad unterliegen Sie jedoch den tschechischen Rechtsvorschriften und müssen die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen erbringen. Auf jeden Fall sollten Sie eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, um einen eventuell erforderlichen Rücktransport abzusichern.

Uta L., Jessen: Ich fahre für eine Woche nach Litauen und habe eine ADAC-Auslandsreisekrankenversicherung. Reicht sie aus?

Antwort: Litauen gehört seit dem ersten Mai 2004 zur EU. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte Ihrer gesetzlichen Kasse und der bereits abgeschlossenen privaten Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie gut versorgt.

Jonni H., Weißenfels: Welchen Krankenschutz brauche ich für Reisen in Europa - was ist mit dem Extraschein E 111 - und nach Amerika?

Antwort: Für Reisen in das europäische Ausland reicht die normale gesetzliche Krankenversicherung mit der EHIC-Karte. Der früher hierfür benötigte Extraschein 111 wird seit Juni 2004 durch die Karte ersetzt. Da es mit Amerika kein Sozialversicherungsabkommen gibt, brauchen Sie für Ihre dortige Urlaubszeit eine private Auslandskrankenversicherung.

Heidemarie R., Coswig: Ich fahre zum Kururlaub in die Slowakei. Bei meinem Reiseveranstalter habe ich ein Reiseschutzpaket abgeschlossen. Ist darin auch die private Auslandsreisekrankenversicherung enthalten?

Antwort: Jedes Reisebüro hat eigene Konditionen. Sie müssten in die Papiere schauen, ob Ihr Paket die Auslandsreisekrankenversicherung enthält. Sicherheitshalber sollten Sie sich bei Ihrem Reisebüro erkundigen.

Peter M., Saalekreis: Welchen Krankenschutz brauche ich bei einer Reise nach China?

Antwort: Sie sollten Ihren Hausarzt fragen, ob Sie einen Impfschutz benötigen. Ansonsten brauchen Sie eine private Auslandsreisekrankenversicherung, da es zwischen Deutschland und China kein Sozialversicherungsabkommen gibt und somit die gesetzliche Krankenversicherung nicht greift.

Karin H., Bernburg: Ich mache eine Busreise nach Österreich und auch nach Slowenien. Bin ich über die EHIC in beiden Ländern gleichermaßen abgesichert?

Antwort: Ja. Auch Slowenien gehört zur EU. Trotzdem ist eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung anzuraten.

Manuela K., Halle: Welche Unterlagen muss ich von meiner privaten Auslandskrankenversicherung eigentlich mit in den Urlaub nehmen? Reicht die ausgehändigte Karte?

Antwort: Sie sollten die Nummer der Versicherungshotline mitnehmen und Ihre Versicherungsnummer kennen. Es reicht auch, wenn Sie diese auf einem Zettel notieren.

Ines H., Wittenberg: Unser Sohn wird von seinem deutschen Arbeitgeber für drei Wochen nach Norwegen geschickt. Wie ist er da krankenversichert?

Antwort: Hier handelt es sich um eine Entsendung, daher gilt die EHIC-Karte. Auch wenn es sich nicht um einen EU-Staat handelt, besteht mit Norwegen ein Sozialversicherungsabkommen. Darüber hinaus sollte sein Arbeitgeber die Bescheinigung E 101 bei der Krankenkasse beantragen - als Nachweis, dass ihr Sohn in Deutschland krankenversichert ist.

Fragen und Antworten notierten Manuela Bank und Dorothea Reinert