Kinderwunsch Kinderwunsch: Wer zahlt bei künstlicher Befruchtung?

In den meisten Fällen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA), welche Leistungen genau von den Krankenkassen finanziert werden dürfen oder müssen. Die künstliche Befruchtung ist eine der ganz wenigen Ausnahmen. Hier gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung: Grundlage ist der Paragraf 27a des Sozialgesetzbuches, fünftes Buch (SGB V).
Gezahlt wird nur für Ehepaare
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich demnach an den Kosten für künstliche Befruchtungen. Sie zahlen die Hälfte der Behandlungskosten der ersten drei Versuche. Anspruch auf Kassenleistungen können Versicherte ab 25 Jahren haben. Frauen dürfen nicht das 40., Männer nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Gezahlt wird nur an Ehepaare.
Darüber hinaus haben die Kassen seit 2012 die Möglichkeit, im Bereich der künstlichen Befruchtung zusätzliche Leistungen anzubieten. So gibt es auch Krankenkassen, die mehr als 50 Prozent der Kosten übernehmen. (dpa)