Lebensmittel Gentechnik im Essen? Worauf Sie beim Einkauf achten können
Die geplante Lockerung von EU-Regeln kann Verbraucher verunsichern. Wie sind aktuell die Vorgaben? Ein Überblick, was gekennzeichnet sein muss und wie man gentechnikfreie Produkte findet.

Berlin/Brüssel - Wie erkennt man, ob man Lebensmittel mit Gentechnik im Einkaufswagen hat? Die gute Nachricht ist: Noch geht das mit einem Blick auf die Zutatenlisten, die Etiketten oder den Aushang.
Denn bis neue Vorschriften der EU gelten, die für bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel Lockerungen bei der Kennzeichnung vorsehen, bleibt es dabei: Lebensmittel und Zutaten müssen klar gekennzeichnet sein, wenn sie genetisch veränderte Organismen sind, enthalten oder daraus hergestellt wurden. Was Verbraucher dazu wissen müssen - ein Überblick.
Was muss gekennzeichnet werden?
Alle landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Nutzpflanzen müssen gekennzeichnet werden, wenn sie gentechnisch verändert sind – das ist eine EU-weite Regel. In der Europäischen Union selbst werden solche Pflanzen bis auf Mais gar nicht angebaut, aber importiert.
Die Regel gilt auch für Tiere, wenngleich bislang weder in Deutschland noch in der EU gentechnisch veränderte Nutztiere gehalten werden. Tierische Produkte wie Joghurt, Eier oder Fleisch von Tieren, die gentechnisch veränderte Futtermittel gefressen haben, müssen nicht gekennzeichnet werden.
Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Aromen müssen ansonsten noch immer dann gekennzeichnet werden, wenn
- sie gentechnisch veränderte Organismen enthalten: Das kann etwa Joghurt sein, der gentechnisch veränderte Bakterien enthält, oder Hefeweizenbier mit gentechnisch veränderter Hefe.
- sie aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind: Hierunter fallen zum Beispiel Lecithin aus gentechnisch verändertem Soja, Traubenzucker aus gentechnisch verändertem Mais sowie Öl aus gentechnisch verändertem Raps.
- sie Zutaten enthalten, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden, zum Beispiel Schokolade mit Lecithin aus Gen-Soja.
Die möglichen Formulierungen auf der Verpackung lauten dann „gentechnisch verändert“, „enthält gentechnisch veränderte XY“ oder „aus gentechnisch veränderten XY hergestellt“, so das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL).
Von der Kennzeichnung ausgenommen sind Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe, die mit Hilfe gentechnisch veränderter (Mikro)-Organismen hergestellt wurden, diese aber nicht enthalten.
Wo finde ich die Kennzeichnung?
Die genannten Hinweise müssen ohne Lupe auffindbar sein – in Zutatenlisten, auf Etiketten oder bei loser Ware über Schilder direkt an der Ware.
Das BZL erläutert im Detail:
- Haben verpackte Lebensmittel eine Zutatenliste, steht der Hinweis in dieser Liste hinter der entsprechenden Zutat oder als Fußnote in der gleichen Schriftgröße. Gibt es keine Zutatenliste auf der Verpackung, etwa bei Polenta aus Maismehl, steht der Hinweis auf dem Etikett.
- Bei unverpackten Lebensmitteln, zum Beispiel Maiskolben, muss der Hinweis am Lebensmittel selbst auf einem Schild oder auf einem Aushang daneben stehen.
- Bei Lebensmitteln in Verpackungen mit weniger als zehn Quadratzentimetern Oberfläche, etwa Eiskonfekt, befindet sich der Hinweis dauerhaft lesbar auf der Verpackung. Die Hersteller müssen das etwa durch besondere Druckverfahren oder das Anbringen eines Etiketts sicherstellen, so das Bundesinformationszentrum.
Wie stelle ich sicher, dass ich gentechnikfreie Lebensmittel kaufe?
Wer so weit wie möglich ausschließen möchte, dass Lebensmittel mit Gentechnik in Kontakt gekommen sind, sollte auf Lebensmittel mit dem Logo „Ohne Gentechnik“ achten beziehungsweise in der entsprechenden Produktdatenbank nachgucken, rät das BZL.
Oder Bio-Lebensmittel kaufen – in der ökologischen Landwirtschaft ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen nicht erlaubt.