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Erfolg für Verbraucherschützer Erfolg für Verbraucherzentrale Sachsen vor dem BGH: Diätprodukt "Almased" muss Werbung anpassen

01.02.2017, 19:00
Der Diätproduktanbieter "Almased" muss seine Werbung anpassen.
Der Diätproduktanbieter "Almased" muss seine Werbung anpassen. imago stock&people

Karlsruhe - Die Verbraucherzentrale Sachsen hat einen Erfolg im Rechtsstreit mit dem Hersteller des Diätproduktes "Almased" errungen. Die Verbraucherschützer hatten gegen Werbeaussagen des Produktes geklagt, die unter anderem konkret Höhe und Dauer des Gewichtsverlustes versprochen hatten.

Außerdem versprach die "Almased Wellness GmbH" auf ihrer Homepage positive Auswirkungen bei der Rheumatherapie und auf den Blutzuckerspiegel der Konsumenten, was ebenfalls als rechtswiedrig eingestuft wurde.

„Absolut unseriös und unverantwortlich“

Dazu äußerte sich die Verbraucherzentrale Sachsen: "Weil derartige Werbung absolut unseriös und unverantwortlich ist, hat die Verbraucherzentrale Sachsen diese Aussagen beanstandet und die Almased Wellness GmbH auf Unterlassung dieser Werbung verklagt."

Das Landgericht Lüneburg, sowie das Oberlandesgericht Celle hatten den Verbraucherschützern bereits im Jahr 2015 Recht gegeben, bis zuletzt hatte die "Almased Wellness GmbH" jedoch versucht, vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Revision einzulegen. Dieser Antrag wurde jedoch abgewiesen, womit das Urteil rechtskräftig ist. (mz)

Lesen Sie hier die komplette Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen zum Fall "Almased".