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Eiliges Rezept: Krankenkasse zahlt Notdienstgebühr

04.05.2009, 12:36

Rostock/dpa. - Wird ein eilbedürftiges Rezept außerhalb der üblichen Apotheken-Öffnungszeiten eingelöst, übernimmt die Krankenkasse die dann fällige Notdienstgebühr. Darauf weist die Beratungsstelle Rostock der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) hin.

Ein Rezept gilt als eilbedürftig, wenn der Arzt darauf das Kästchen «noctu» angekreuzt hat. Ist das der Fall und wird das Rezept unverzüglich vorgelegt, müsse der Patient die Notdienstgebühr nicht selbst zahlen. Die üblichen Zuzahlungen zu Arzneimitteln fallen allerdings trotzdem an.

Die Notdienstgebühr liegt derzeit bei 2,50 Euro. Sie wird laut UPD nur einmal pro Besuch bei der Notdienstapotheke fällig - egal wie viele Rezepte eingelöst und Medikamente erworben werden. Der Arzneimittelverordnung nach dürfen Apotheken an Werktagen von 20.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens eine Notdienstgebühr berechnen, an Sonn- und Feiertagen sogar rund um die Uhr. Hat eine Apotheke aber gerade keinen Notdienst und ohnehin länger als bis 20.00 Uhr offen, dürfe sie die Gebühr nicht erheben.