Die AOK erklärt Die AOK erklärt: Was ist eine Pflegeversicherung?
Die Tätigkeiten/Aufgaben der Pflegekassen werden durch die Krankenkassen wahrgenommen. Fragen zum Thema Pflegeversicherung sollten daher immer mit der Pflegekasse innerhalb der Krankenkasse, bei der man versichert ist, abgeklärt werden.
Die Pflegebedürftigkeit ist in drei Stufen unterteilt (Pflegestufen I bis III). Wurde ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt, so wird laut gesetzlicher Vorschriften ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) angefertigt. Das medizinische Fachpersonal des MDK beurteilt nach streng vorgegebenen Kriterien den Hilfebedarf bei den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens. Prinzipiell kann jeder Pflegebedürftige Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung beantragen.
Möchten Sie mehr über die Leistungen der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt wissen, dann erhalten Sie Informationen auch in jedem Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt und über die AOK-Servicehotline unter 0180 230 4686 (pro Anruf sechs Cent aus dem Festnetz der Deutschen Telekom).