Behandlung beim Arzt nicht vorschnell bezahlen
Düsseldorf/dpa. - Gesetzlich Krankenversicherte sollten beim Arzt nicht vorschnell für eine Behandlung bezahlen. Denn wer Leistungen selbst bezahlt, die eigentlich von der Kasse übernommen werden, bekomme das Geld in der Regel nicht mehr nachträglich erstattet.
Davor warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. In der Regel müssen gesetzlich Versicherte nicht für die Behandlung beim Arzt aufkommen. Die Leistungen werden über die Chipkarte abgerechnet. Nur die Praxisgebühr von zehn Euro muss in der Praxis bezahlt werden.
Wenn Ärzte für eine Behandlung eine Barzahlung verlangen oder sie nur auf Rechnung anbieten, können sich Patienten laut den Verbraucherschützern bei ihrer Krankenkasse oder der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung beschweren. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) dagegen müssen Patienten tatsächlich selbst bezahlen. Wer sie in Anspruch nimmt, sollte darauf achten, vor der Behandlung einen Vertrag mit dem Arzt abzuschließen. Der Arzt ist verpflichtet, nach der Behandlung eine Rechnung nach der privatärztlichen Gebührenordnung auszustellen. Macht er das nicht, darf er laut den Verbraucherschützern kein Entgelt vom Patienten verlangen.