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Ärztliche Diagnose reicht nicht für Invaliditätsnachweis

06.12.2007, 09:42

Saarbrücken/dpa. - Ein ärztlicher Bericht, der lediglich eine Diagnose enthält, genügt nicht, um die Invalidität eines Unfallopfers nachzuweisen. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil.

Nach Auffassung der Richter muss der ärztliche Bericht vielmehr konkrete gesundheitliche Beeinträchtigungen nennen, ob sie der Arzt als voraussichtlich dauerhaft einschätzt und ob aus medizinischer Sicht ein Zusammenhang mit dem Unfall besteht (Az.: 5 U 70/07-4). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Versicherten gegen seine private Unfallversicherung ab. Der Kläger war mit seinem Fahrrad gestürzt. Dabei hatte er sich eine Rippenfraktur und eine Schulterprellung zugezogen. Zwar zeigte er den Unfall der Versicherung an, legte jedoch nur ärztliche Kurzberichte vor. Die Versicherung lehnte daher Leistungen ab.

Das OLG bestätigte die Rechtmäßigkeit der Weigerung. Der Kläger habe innerhalb der vorgesehenen Frist von 15 Monaten keine Invaliditätsbescheinigung vorgelegt. Darauf sei eine Versicherung aber angewiesen, weil sie nur so ihre Leistungspflicht prüfen könne. Allgemeine Diagnosen genügten dafür nicht, heißt es in dem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil.