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Anzeige AOK-Transparenzkarte: Welche Klinik für die komplizierte OP wählen?

Aktualisiert: 20.12.2021, 08:17
Baby im Inkubator: Mindestmengen tragen dazu bei, dass komplizierte Operationen und Behandlungen, wie z.B. bei Früh- und Neugeborenen, mit der nötigen Routine und Erfahrung durchgeführt werden.
Baby im Inkubator: Mindestmengen tragen dazu bei, dass komplizierte Operationen und Behandlungen, wie z.B. bei Früh- und Neugeborenen, mit der nötigen Routine und Erfahrung durchgeführt werden. AOK-Mediendienst

Viele Menschen, die vor einer komplizierten Operation oder Behandlung stehen,möchten wissen:Wo werde ich ambesten behandelt? Patientinnen und Patienten können sich jetzt informieren, welche Kliniken Eingriffemit besonders hohen Risiken durchführen dürfen. Die AOK Sachsen-Anhalt hält dafür imInternet die AOK-Mindestmengen-Transparenzkarte bereit.

In Sachsen-Anhalt haben 29 Kliniken die Erlaubnis erhalten, im kommenden Jahr solchen Operationen durchzuführen. „Mindestmengen dienen der Patientensicherheit, denn sie tragen dazu bei, dass komplizierte Operationen und Behandlungen an Krankenhäusernmit der nötigen Routine und Erfahrung durchgeführt werden“, betont Marion Strickmann, Leiterin des Geschäftsbereiches Gesundheit und Medizin bei der AOK Sachsen- Anhalt.

Mindestmengen dienen der Patientensicherheit


Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen für verschiedene Indikationen, dass Mindestmengen wirksamsind. Sie zeigen, dass in Kliniken, die die vorgegebenen Mindestmengen einhalten, das Komplikationsrisiko und die Sterblichkeit der Patientinnen und Patienten geringer sind als in Krankenhäusernmit Fallzahlen unterhalb der Mindestmenge. Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es bisher für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenenmit einemGeburtsgewicht unter 1.250 Gramm(14 Fälle pro Jahr).

Krankenkassen prüfen Fallzahlen


Seit 2019müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahremelden und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen überprüfen diese Angaben und entscheiden, ob sie die Prognose der jeweiligen Klinik akzeptieren und damit eine OP-Erlaubnis erteilen. Die „Mindestmengen-Transparenzkarte“ wird von der AOK für alle Bundesländer herausgegeben und gibt einen Überblick über die aktuellen Entscheidungen. Zudeminformiert sie über die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen, die Basis für die Entscheidungen waren. Allerdings haben viele Kliniken die vorgegebenen Fallzahlenwegen der Absage von planbaren OPs imPandemie- Zeitraumnicht erreicht. „Aufgrund der besonderen Umstände in den letzten anderthalb Jahren haben viele dieser Kliniken trotzdemeine OP-Erlaubnis für 2022 erhalten“, so Strickmann. Selbst in der Pandemie seien die Mindestmengen- Regelungen aber „kein Papiertiger“, betont Strickmann: „Sie sorgen vor allemfür Transparenz. Alle Interessierten können sich auf unserer Karte ein Bild über die Zahl der tatsächlich durchgeführtenOPs an jedemeinzelnen Krankenhaus machen.“ Mit demGesetz zurWeiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hatte die Große Koalition zuletzt neue Vorgaben für die Festlegung und Durchsetzung neuer Mindestmengen vorgegeben. „Diese geänderten Vorgaben führen hoffentlich dazu, dass der Gemeinsame Bundesausschuss künftig schneller neue Mindestmengen verabschiedet, die Patientinnen und Patienten vor unnötigen Komplikationen bewahren“, so Strickmann. Auch die Durchsetzung der bestehenden Regelungen soll dadurch einfacher werden. Die AOK sieht auch Handlungsbedarf bei der Höhe der Mindestmengen. Ende 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits eine Erhöhung der Mindestmengen für die Speiseröhren-OPs von 10 auf 26 Eingriffe pro Jahr und für die Versorgung der Neugeborenenmit einemAufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm von 14 auf 25 Fälle pro Jahr beschlossen.

Marion Strickmann, Leiterin des Geschäftsbereiches Gesundheit und Medizin bei der AOK Sachsen- Anhalt.
Marion Strickmann, Leiterin des Geschäftsbereiches Gesundheit und Medizin bei der AOK Sachsen- Anhalt.
AOK Sachsen-Anhalt

Mindestmengen im Vergleich zu niedrig


„Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn, denn die bestehenden gesetzlichen Mindestmengen sind auch iminternationalen Vergleich viel zu niedrig angesetzt“, betont Strickmann. Allerdings greifen die höheren Mindestmengen erst ab dem Jahr 2023. In der Zwischenzeit sind noch die bisherigen Mindest- Fallzahlen Basis für die Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen.

AOK fordert weitere Strukturvorgaben


Trotz dieser Verbesserungen gibt es imKrankenhaus-Bereich aus Sicht der AOK-Gemeinschaft noch viel zu tun: „Die neue Bundesregierung ist gefordert, einen grundlegenden, an der Qualität orientierten Strukturumbau der Krankenhauslandschaft durchzusetzen“, fordert Strickmann. Neben den Mindestmengen sollten auch weitere bundeseinheitliche und verbindlich umzusetzende Strukturvorgaben geschaffen werden, umfür mehr Behandlungsqualität zu sorgen. Ihre wichtigsten Forderungen an die Bundesregierung hatte die AOK zuletzt in einem Sofortprogrammzusammengefasst. Die Mindestmengen- Transparenzkarte steht Interessierten kostenfrei zur Verfügung: https://aok-bv.de/engagement/mindestmengen. Die dortigen Informationen fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden dort bei der Suche nach einem Krankenhaus für die relevanten Behandlungen angezeigt.