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Gerichtsintern Gerichtsintern: Wenn ein Richter ohne Robe vermittelt

03.07.2011, 12:03

Halle (Saale)/MZ. - Die gerichtsinterne (auch richterliche)Mediation hat sich seit 2005 in Sachsen-Anhaltdurchgesetzt. Im Jahr 2010 gab es im Land486 gerichtsinterne Mediationsverfahren. 227davon waren erfolgreich. Gemeinsam mit MarkusNiester, Richter am Amtsgericht Halle undausgebildeter Mediator, beantwortet die MZdie wichtigsten Fragen zu dem Schlichtungsverfahren.

Was bedeutet gerichtsinterne Mediation?

In Sachsen-Anhalt bieten rund 20Gerichteden Parteien eines bereits anhängigen Rechtsstreitsunter bestimmten Umständen die Möglichkeit,ihren Konflikt durch eine gerichtsinterneMediation zu lösen. Der Unterschied zu eineraußergerichtlichen Mediation besteht darin,dass bereits ein Klageverfahren über den Streitgegenstandläuft. Insofern ist die gerichtsinterne Mediationeigentlich ein Umweg. Der bessere Weg: DieBeteiligten lösen ihren Konflikt bereits vorgerichtlich,etwa unter Zuhilfenahme eines externen Mediators.Kosten entstehen für den Kläger und Beklagtenabgesehen von den Anwalts- und Gerichtskostennicht.

Wann kommt es dazu?

Wenn das Gericht nach Einreichung einer Klageden Streitgegenstand als geeignet einschätzt,wird eine Mediation empfohlen. In diesem Fallruht das Gerichtsverfahren für die Dauer.Stimmen Anwälte und Mandaten nicht zu, gehtdas Verfahren seinen normalen Gang.

Wer führt sie durch?

Als gerichtlicher Mediator wird ein andererRichter als der streitentscheidende im Verfahrenbenannt. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.In Sachsen-Anhalt sind seit 2005 rund 50 Richterin Mediation geschult worden. Diese unterstützendie Parteien in einem vertraulichen und nichtöffentlichen Gespräch, um eine individuelleund für alle zufriedenstellende Lösung zufinden. Ohne Zustimmung beider Seiten istkeine verbindliche Beendigung des Konfliktesmöglich. Wird eine Einigung gefunden, kanndiese als gerichtlicher und damit vollstreckbarerVergleich sogleich protokolliert werden.

Wie läuft das Gespräch ab?

Anwesend sind beide Parteien mit ihrenAnwälten und der richterliche Mediator. Robenwerden nicht getragen. Das Gespräch findetin möglichst ungezwungener, offener Atmosphärestatt, nicht im Gerichtssaal. Die Rechtslagesteht nicht im Vordergrund. Es geht um dieHintergründe des Konfliktes und die Bedürfnisseder Parteien. Ziel ist es, die Mediation anmöglichst nur einem Termin zu einem Ergebniszu führen. Scheitert dies, wird das gerichtlicheVerfahren wieder aufgenommen.

Für welche Rechtsbereiche ist sie geeignet?

Kein Rechtsbereich oder Streit scheidetvon vornherein aus. Die Mediation ermöglicht,den Streit und das Gerichtsverfahren mit einerfür beide Seiten tragbaren Lösung zu beendenund dabei Zeit, Kosten und letztlich Nervenzu sparen. Die Parteien können insbesondereihr Verhältnis für die Zukunft selbst regeln.Dies ist sinnvoll, wenn sie auch künftig miteinanderzu tun haben, etwa bei Nachbarschaftsstreitsoder Dauerschuldverhältnissen wie im Mietrechtund in Erbschaftsangelegenheiten.