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Gefahren im Betrieb: Unfälle am Arbeitsplatz

Von Verena Wolff 05.01.2009, 08:44

Berlin/dpa. - Der Arbeitsplatz kann ein gefährlicher Ort sein: Knapp 825 000 Arbeiter und Angestellte haben sich im vergangenen Jahr am Fließband, auf dem Feld und im Büro verletzt.

In dieser Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind die Tausenden Unfälle und Verletzungen auf dem Weg von und zur Arbeit noch nicht mitgerechnet. Umknicken, Stolpern und Hinfallen sind die häufigsten Unfallursachen, wie die DGUV herausgefunden hat. Damit für die Behandlung alles nachzuvollziehen ist, sollten die Geschädigten sich an eine Reihenfolge halten, wenn ihnen ein Missgeschick passiert: «Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel in einem Verbandbuch oder in einer Computerdatei», sagt DGUV-Sprecherin Sanja Zec in Berlin. Die Dokumentation sei wichtig, falls Spätfolgen auftreten.

Fehlt diese Dokumentation, kann der zuständige Unfallversicherungsträger die Übernahme der Behandlungskosten verweigern. Wenn ein Arbeitsunfall geschehen ist, sollte man zum Arzt gehen - am besten zum Betriebsarzt oder einem Durchgangsarzt. «Das sind Ärzte, die eine spezielle Zulassung der Berufsgenossenschaften haben.» Eine Liste von Durchgangsärzten sollte am Schwarzen Brett in den Unternehmen hängen.

Ein Hausarzt wird einen Verletzten zunächst versorgen - stellt sich dann heraus, dass eine Weiterbehandlung notwendig ist, überstellt er den Patienten zu einem Durchgangsarzt. Von diesem Moment an sei für die Heilbehandlung durch die gesetzliche Unfallversicherung gesorgt. «Der Patient hat dann eigentlich nur noch die Pflicht, die Heilbehandlung nicht zu behindern», sagt Zec.

Für die Meldung des Unfalls ist der Arbeitgeber zuständig - das gilt auch für Unfälle auf Dienstreisen oder auf dem Weg zur Arbeit. Drei Tage hat der Arbeitgeber dafür Zeit - schwere Unfälle sollten sofort gemeldet werden. Der Unfallversicherungsträger kommt in dieser Situation nicht nur für die Behandlungskosten auf, sondern trägt auch die Kosten für Rehabilitation, Lohnersatzleistungen sowie Renten.

Ist die Arbeitsunfähigkeit gemeldet, zahlen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen das Verletztengeld. Es ist mit 80 Prozent des Bruttoentgelts höher als das Krankengeld. Zudem entfallen die Zuzahlungen zu Arztbesuchen, Medikamenten oder stationären Aufenthalten.

Auf einen tödlichen Unfall kommen nach Erhebungen der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft etwa 1200 meldepflichtige und leichte Unfälle, etwa 5000 Erste-Hilfe-Leistungen sowie geschätzte 70 000 Beinaheunfälle. In Anbetracht dieser Zahlen mahnt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), dass Firmen aus Unfällen lernen müssen: «Der entscheidende Faktor, um Unfälle zu verhindern ist, dass das Unternehmen eine Fehlerkultur besitzt», sagt BAuA-Sprecher Jörg Feldmann.

Experten der Europäischen Kommission warnen vor neuen Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz - wirksame Mittel gegen zunehmenden Stress oder Krebserkrankungen sind bisher nicht in Sicht. Die Zahl tödlicher Arbeitsunfälle ist in den Jahren 2002 bis 2004 dagegen um 17 Prozent gesunken - und dennoch sterben allein in Deutschland pro Jahr mehrere Hundert Menschen bei der Arbeit.

Jährlich müssen 350 000 Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall in eine andere Tätigkeit wechseln, stellte das Europäische Statistikamt in seiner aktuellsten Aufstellung im Jahr 1999 fest. 300 000 Menschen trügen bleibende Schäden unterschiedlicher Schwere davon. Etwa 15 000 könnten nie wieder einer Arbeit nachgehen.