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Frührente Frührente: Ansprüche bei Erwerbsminderung

05.02.2013, 14:30
Euro-Münzen liegen auf einer Hand.
Euro-Münzen liegen auf einer Hand. dpa/illustration Lizenz

Halle (Saale)/MZ - Gisela F., Salzlandkreis: Ich beziehe eine Verletztenrente und bekomme wahrscheinlich eine Erwerbsminderungsrente. Erfolgt eine Anrechnung?

Antwort: Bei Anspruch auf Verletzten- und Erwerbsminderungsrente wird geprüft, ob der Bezug beider Renten einen bestimmten Grenzbetrag überschreitet. Ist das der Fall, wird die Verletztenrente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Der Grenzbetrag muss individuell errechnet werden.

Regina D., Saalekreis: Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente mit Abschlag. Wieso wurde mein Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente ohne Abschlag abgewiesen?

Antwort: Zu diesem Thema hat es in der Vergangenheit viele Klagen gegeben. Das Bundessozialgericht hat endgültig entschieden, dass die Abschläge in der Erwerbsminderungsrente rechtens sind.

Helga H., Teuchern: Ich, Jahrgang 1953 und zu 50 Prozent schwerbehindert, erhalte seit 1996 eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wäre eine Schwerbehindertenrente günstiger?

Antwort: Dem Grunde nach käme für Sie auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen infrage. Sie sollten sich von Ihrem Rentenversicherungsträger ausrechnen lassen, welche Rente für sie günstiger ist. Frank H., Dessau-Roßlau: Wie viel darf ich bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen?

Antwort: Der Hinzuverdienst beträgt bei einer vollen Rente wegen Erwerbsminderung monatlich 450 Euro. Zweimal im Jahr darf der doppelte Betrag hinzuverdient werden, also je 900 Euro. Übersteigt der Hinzuverdienst den jeweiligen monatlichen Betrag, erfolgt gegebenenfalls die Zahlung als Teilrente. Bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist der Hinzuverdienst individuell zu ermitteln.Eva R., Eisleben: Steht mir eine Erwerbsminderungsrente zu? Der Amtsarzt hat mir vor einiger Zeit gutachterlich bescheinigt, dass ich nur noch drei Stunden pro Tag arbeitsfähig bin.

Antwort: Das müsste im Einzelfall geprüft werden. Die entscheidende Einschätzung trifft der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung.Karin M., Quedlinburg: Unter welchen gesundheitlichen Voraussetzungen erhalte ich eine Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung?

Antwort: Welche Rente gewährt wird, richtet sich nach dem verbliebenen Leistungsvermögen. Es liegt volle Erwerbsminderung vor, wenn die Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich liegt. Es liegt zumindest teilweise Erwerbsminderung vor, bei einer Arbeitsfähigkeit von noch mindestens drei Stunden bis unter sechs Stunden. Die teilweise Erwerbsminderung kann in Verbindung mit der Feststellung eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes auch den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung begründen. Besonderheiten gelten für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind.Paul G., Freyburg: Wie lange muss ich in die Rentenversicherung eingezahlt haben, um eine Erwerbsminderungsrente bekommen zu können?

Antwort: Sie müssen insgesamt fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben. Besonderheiten gelten für Versicherte, die bereits vor 1984 fünf Jahre Beitragszeit nachweisen können. Auch wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder nach Beendigung einer Ausbildung eintritt, gelten besondere Regelungen. Diese sind im Einzelfall zu prüfen.Günter S., Zeitz: Ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente, die befristet ist, und habe einen Antrag auf Weitergewährung gestellt. Kann es sein, dass ich die Rente nicht mehr bekomme?

Antwort: Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel befristet gewährt. Die Rentenversicherung behält sich vor, Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen. Es könnte ja sein, dass es Ihnen bessergeht. Eine ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen befristete Rente kann maximal neun Jahre als befristete Rente gezahlt werden. Danach ist sie als unbefristete Rente zu leisten. Bei Renten, die auf Grund der Arbeitsmarktlage gezahlt werden, ist die Befristung nicht begrenzt. Sollten Sie mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sein, können Sie in Widerspruch gehen.Marianne R., Wittenberg: Mein Mann arbeitet 40 Jahre als Schweißer, vorrangig knieend. Seine Knie sind abgenutzt. Er hat starke Schmerzen und wahrscheinlich Kniearthrose. Zählt das als Berufskrankheit und was stünde ihm dann zu? An wen könnte er sich wenden?

Antwort: Ihr Mann sollte sich an die für ihn zuständige Berufsgenossenschaft wenden und den Sachverhalt schriftlich darlegen. Bei Anerkennung als Berufskrankheit übernimmt die Berufsgenossenschaft bei akuter Erkrankung die Kosten der Heilbehandlung, eventuell auch für eine medizinische Reha und für erforderliche Medikamente. Bei festgestelltem erheblichen gesundheitlichen Schaden kann eine Verletztenrente zuerkannt werden.Gitta P., Burgenlandkreis: Die befristete Erwerbsminderungsrente meines Mannes wurde dreimal weitergewährt. Die letzte Gewährung läuft am 31. Mai dieses Jahres aus. Ich habe gehört, dass sich die befristete Erwerbsminderungsrente nach dreimaliger Verlängerung automatisch verlängert ?

Antwort: Das stimmt so nicht. Sie sollten erneut einen Antrag auf Weitergewährung der Rente stellen.Gunter T., Naumburg: Ich habe mein Leben lang schwer gearbeitet, oft in körperlich anstrengender Haltung und habe daher Rückenschmerzen. Ist es überhaupt sinnvoll, sich an die Berufsgenossenschaft zu wenden?

Antwort: Das ist sinnvoll. Als Berufskrankheiten kommen Erkrankungen in Frage, die sich aus besonderen Einwirkungen ergeben, denen bestimmte Berufstätige in erheblich höherem Maß ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. Der Gesetzgeber hat einen Berufskrankheitenkatalog ausgearbeitet. Dazu zählen auch Erkrankungen der Lendenwirbelsäule - hervorgerufen etwa durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten oder durch langjähriges Arbeiten in extremer Rumpfbeugehaltung. Die Berufsgenossenschaft prüft, ob am Arbeitsplatz Belastungen im Sinne des Gesetzes vorlagen. Sollte dem so sein, prüfen die Mediziner, ob die Veränderungen der Wirbelsäule ursächlich durch eine permanente Zwangshaltung während Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgerufen wurden. Claudia P., Merseburg: Ich bin Studentin und hatte auf dem Heimweg von der Uni einen Unfall mit meinem Roller. Es war niemand anderes beteiligt. Eine Vollkaskoversicherung habe ich nicht. Ich habe es der Uni als Wegeunfall gemeldet, aber nie wieder etwas von denen gehört. Hilft mir die Unfallkasse, um die Arzneien und so weiter zu bezahlen?

Antwort: Sie sollten sich an die Unfallkasse wenden. Als Studentin sind Sie, übrigens ebenso wie Kinder einer Kita oder Schüler während des Schulbesuchs, gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für den Hin- und Rückweg zur Einrichtung. Wenn Sie Ausgaben für Heilbehandlungen, Heil- und Hilfsmittel oder Arzneimittel hatten, sollten Sie die Quittungen dafür bei der Unfallkasse einreichen. Dort wird geprüft, ob Ihnen die Kosten ersetzt werden. Für Schäden an Ihrem Roller kann die Unfallkasse nicht aufkommen, da Sachschäden und Schmerzensgeld grundsätzlich nicht erstattet werden. Peter H., Dessau-Roßlau: Ist es für unseren Sohn (40), Monteur, sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen? In welcher Höhe? Worauf sollte man achten?

Antwort: Für Ihren Sohn ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, die durchaus bezahlbar ist. Dazu sollte er mehrere Angebote einholen. Bei der Höhe sollten Zweidrittel des bisherigen Nettoeinkommens Gradmesser sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann ohne weiteren Zusatzschutz oder mit einem Risikolebensversicherungsschutz abgeschlossen werden. Nicht zu empfehlen ist eine Kopplung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Renten- oder Lebensversicherung. Leistungs- und Versicherungsdauer sollten möglichst auf das Renteneintrittsalter abgestimmt sein. Günstig ist es, wenn der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie einschließt. Damit kann bei Bedarf die Versicherungshöhe später erhöht werden. Siehe auch im Internet unter www.test.de. Zudem sollte der Vertrag keine Karenzzeit enthalten. Das heißt, dass im Fall der Berufsunfähigkeit die Versicherungsleistung nicht erst nach sieben Monaten beziehungsweise später ausgezahlt wird. Sonja F., Merseburg: Ich will für meinen Sohn, der Azubi ist, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Worauf muss ich achten?

Antwort: Achten Sie darauf, dass Ihr Sohn im Fall von Berufsunfähigkeit nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann. Das heißt, die Versicherung soll auf diese Verweismöglichkeit verzichten, und das muss im Vertrag verankert sein. Wählen Sie eine möglichst lange Laufzeit, optimalerweise bis zum 67. Lebensjahr. Fast alle Anbieter beschränken die versicherbare Berufsunfähigkeitsrente der Höhe nach. Da das Einkommen zu Beginn der Ausbildung noch relativ gering ist, wirkt sich das auch auf die Höhe des Versicherungsschutzes aus. Um sich den Erhalt einer höheren Berufsunfähigkeitsrente nach Abschluss der Ausbildung zu sichern, benötigt man einen Vertrag mit Nachversicherungsgarantie zu bestimmten Anlässen - wie zum Beispiel Heirat, Kindesgeburt, Abschluss einer Ausbildung, Fach- und Hochschulexamen, Erhöhung des Jahreseinkommens und andere.Sophie K., Burgenlandkreis: Ich habe mehrere Angebote für eine private BU. In welcher Höhe soll ich eine Rente absichern?

Antwort: Es gibt eine Faustformel: 80 Prozent des Jahresnettoverdienstes sollten mit der Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden. Diese Zahl kann individuell abweichen. Nach oben etwa dann, wenn Sie eine Immobilie finanzieren müssen und den vollen Nettoverdienst benötigen, um Zins und Tilgung zu leisten. Nach unten kann die Zahl etwa bei Berufsanfängern abweichen. Im Antrag auf eine BU müssen Sie auch die letzten drei Monatsverdienste angeben. Im Versicherungsfall wird dann geprüft, wie hoch Ihr letztes Netto war. Hintergrund: Es darf nicht mehr Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden, als Sie netto während Ihrer Berufstätigkeit verdient haben.

Fragen und Antworten notierten Dorothea Reinert und Kornelia Noack.