Frostiger Job Frostiger Job: Welche Temperatur muss ich im Büro ertragen?

Alle Jahre wieder stellen sich ab Dezember Arbeitnehmer diese Frage: Muss ich im Büro eigentlich so frieren? Egal, ob wegen schlechter Isolierung, kaputten Fenstern, defekten Heizungen und Lüftungs-wütigen Kollegen - das Tiefkühltruhen-Büro nervt.
In den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ sind Mindesttemperaturen formuliert, je nach Job zwischen 12 und 20 Grad Celsius. Faustformel: Je körperlich schwerer die Arbeit ist, desto niedriger ist die Mindesttemperatur. Allerdings lassen sich diese Werte arbeitsrechtlich kaum durchsetzen, sie dienen lediglich als Orientierung.
Die Mindesttemperaturen im Überblick
20 Grad: Sitzende Tätigkeit ohne körperlichen Einsatz (Büroarbeit)
19 Grad: Leichte stehende, gehende oder mittelschwere sitzende Beschäftigung (leichte handwerkliche Tätigkeiten)
17 Grad: Mittelschwere stehende oder gehende Tätigkeiten (Montage-Jobs)
12 Grad: Schwere stehende oder gehende Arbeiten (Tragen von Lasten)
Im gleichen Absatz wird zudem erklärt, wie die Temperatur zu messen ist: Man nimmt ein „strahlungsgeschütztes Thermometer“ und prüft die Temperatur stündlich in einer Höhe von 60 Zentimetern (sitzender Job) oder 110 Zentimetern (stehender Job). „Dementsprechend schwierig gestaltet sich auch die Beweisbarkeit“, meint Michael Henn, Anwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart.
Um konzentriert arbeiten zu können, liegt die Raumtemperatur im Büro am besten zwischen 20 und 22 Grad. Darauf weist Karin Müller hin, Expertin für betriebliches Gesundheitsmanagement beim TÜV Rheinland. Ist es deutlich wärmer oder kälter, kann es Arbeitnehmern unter Umständen schwerfallen, sich zu konzentrieren.
Rückbehaltungsrecht geltend machen
„Sollte die Heizung im Büro kaputt sein, und der Arbeitgeber kümmert sich nicht um die Reparatur, könnte der Arbeitnehmer irgendwann sein Rückbehaltungsrecht geltend machen und zu Hause bleiben“, erklärt Henn. „Dafür muss aber mehrfach auf den Zustand im Büro hingewiesen worden sein, ohne dass sich etwas daran geändert hat.“ Doch in der Praxis passiere so etwas nur extrem selten. „Der Arbeitgeber könnte den Angestellten dann abmahnen, wenn er unentschuldigt fehlt“, so der Experte. So etwas wie „kältefrei“ gibt es demnach nur theoretisch.
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Vienenburg (Niedersachsen) haben es allerdings schon einmal erlebt. Bei Außentemperaturen von knapp 13 Grad unter Null war dort an einem Wintertag die Heizung komplett ausgefallen. Zwar kamen die Angestellten morgens ins Büro, doch das Thermometer kletterte im Gebäude nur knapp über den Gefrierpunkt. Die Bürgermeisterin hatte kurz darauf ein Einsehen und schickte ihre zitternden Mitarbeiter nach Hause.
