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Flugausfall Flugausfall: Das steht Dienstreisenden bei Streik zu

29.08.2014, 12:20
Bei der Lufthansa-Tochter Germanwings hat der Pilotenstreik begonnen. Bis zu 15.000 Passagiere können nach Angaben der Airline ihren Flug voraussichtlich nicht antreten.
Bei der Lufthansa-Tochter Germanwings hat der Pilotenstreik begonnen. Bis zu 15.000 Passagiere können nach Angaben der Airline ihren Flug voraussichtlich nicht antreten. dpa Lizenz

Wegen des Streiks bei Germanwings konnten am Freitagvormittag auch viele Geschäftsreisende ihre Flüge nicht antreten. Die Folge: Sie verspäten sich, müssen auf andere Flüge oder die Bahn ausweichen oder verpassen schlimmstenfalls wichtige Termine. Geschäftsreisende sollten nun ihre Rechte kennen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Zählt die komplette Reise als Arbeitszeit, wenn Arbeitnehmer wegen des Streiks länger unterwegs sind?

Das kommt auf den Einzelfall an, erklärt Prof. Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Zählt die Reisezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bezahlung. Ob das der Fall ist, müssen sie in ihrem Arbeitsvertrag nachschauen. Auch in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag kann es entsprechende Regelungen geben.

In den meisten Fällen zählt die Reisezeit jedoch nicht zur Arbeitszeit. Wer während des Streiks zum Beispiel zu einer Schulung unterwegs und nun sehr lange auf Reisen ist, geht in der Regel leer aus. Etwas anderes kann aber etwa für Außendienstmitarbeiter gelten. Bei ihnen gehört das Reisen grundsätzlich zur Arbeitszeit und wird bezahlt.

Muss der Arbeitgeber Extrakosten etwa für Taxis übernehmen, die Arbeitnehmern wegen des Streiks entstehen?

Arbeitnehmer bekommen solche Kosten in der Regel vom Arbeitgeber erstattet. Das gilt jedenfalls dann, wenn es erforderlich war, ein Taxi zu nehmen und die Höhe der Summe angemessen ist. Prof. Gaul rät, im Zweifelsfall beim Arbeitgeber kurz nachzufragen.

Können Selbstständige Germanwings dafür zur Kasse bitten, wenn wegen des Streiks ein wichtiger Termin platzt und ihnen Geld entgeht?

Nein, sagt Prof. Gaul. Germanwings müsste solche Kosten nur erstatten, wenn das Unternehmen den Flugausfall fahrlässig oder schuldhaft verursacht hätte. Das sei nicht der Fall. (dpa)