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WSV 2016 WSV 2016: So finden Sie echte Schnäppchen im Winterschlussverkauf

25.01.2016, 11:33
Im deutschen Einzelhandel beginnt der Winterschlussverkauf. Nach einem bislang deutlich zu milden Winter seien die Lager vieler Händler noch gut mit warmer Winterkleidung gefüllt, teilte der Handelsverband Deutschland mit.
Im deutschen Einzelhandel beginnt der Winterschlussverkauf. Nach einem bislang deutlich zu milden Winter seien die Lager vieler Händler noch gut mit warmer Winterkleidung gefüllt, teilte der Handelsverband Deutschland mit. dpa Lizenz

Trotz der Preisnachlässe im Winterschlussverkauf 2016 müssen Kunden kaum Abstriche bei ihren Rechten machen. Allerdings sollten sie bei ungewöhnlichen günstigen Angeboten skeptisch sein:

1. Lockvogelangebote

Ist eine angepriesene Ware schon nach kürzester Zeit nicht mehr erhältlich, liegt der Verdacht eines Lockvogelangebots nahe. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht vor, dass Sonderangebote für einen angemessenen Zeitraum vorrätig sein müssen – in der Regel mindestens zwei Tage.

Auf keinen Fall darf das angepriesene Produkt bereits an dem Tag ausverkauft sein, an dem die Werbung erscheint. Verbraucherschützer raten, sich in einem solchen Fall an die Geschäftsleitung zu wenden. So könne man erreichen, dass die beworbene Ware nachbestellt wird.

2. Mondpreise

Eine Preissenkung ist natürlich Augenwischerei, wenn der Händler den Ausgangspreis vorher extra erhöht hat. Solche Mondpreise sind zwar verboten, aber schwer nachzuweisen. Helfen können nur Preisvergleiche.

3. Unverbindliche Preisempfehlung

Gerade Elektromärkte werben gerne mit Rabatten auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Nach Erfahrung der Verbraucherzentralen geben viele Händler die Preisempfehlungen aber als zu hoch an – die Nachlässe sind also in Wahrheit niedriger. Auch hier hilft nur ein Preisvergleich.

4. Umtausch und Mängel

Reduzierte Waren im Schlussverkauf sind meist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Wer also einwandfreie Ware umtauschen will, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Ist die Ware aber mangelhaft, kann der Kunde dies reklamieren. Aufpassen müssen Verbraucher, wenn Ware wegen eines Fehlers oder leichter Verschmutzung reduziert wurde: Eine Reklamation deswegen ist dann nicht möglich – hingegen schon, wenn ein zusätzlicher Mangel auftritt.

Mit oder ohne Kassenzettel? – Auf der nächsten Seite lesen Sie, was bei Reklamationen gilt.

5. Nachbesserung und Nachlieferung

Bei einem Fehler hat der Kunde nicht sofort das Recht, sein Geld zurückzuverlangen. Zunächst darf der Händler Ersatz oder eine Reparatur anbieten. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos waren, kann der Kunde einen Preisnachlass aushandeln oder die Ware zurückgeben.

6. Reklamationsfrist

Für Händler gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist, in der sie für das Produkt haften. Tritt innerhalb des ersten halben Jahres ein Mangel auf, muss der Händler beweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Danach ist der Kunde in der Pflicht und muss nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf beschädigt war.

7. Kassenzettel

Um bei Reklamationen keine Schwierigkeiten zu bekommen, sollte der Kaufbeleg mindestens über die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren aufbewahrt werden. „Geht der Kassenzettel verloren, ist der Käufer nicht rechtlos“, erklärt die Verbraucherzentrale . Er könne das Kaufdatum und den Kaufgegenstand notfalls auch durch Zeugen beweisen.

8. Online-Shopping

Wer per Post, telefonisch oder im Internet bestellt, kann die Ware binnen zwei Wochen ohne Angaben von Gründen zurückschicken. Datenträger für Musik, Videos und Software müssen aber noch in der versiegelten Hülle stecken. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde die Ware in Empfang nimmt, und beträgt 14 Kalendertage.

Wird ein Kunde falsch oder gar nicht über sein Widerrufsrecht informiert, beträgt die Frist sogar ein Jahr und zwei Wochen. Der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden, also am besten schriftlich. Die bloße Rücksendung der Ware genügt nicht. (gs)

Ende Januar räumen die Kaufhäuser und Boutiquen traditionell ihre Lager, um Platz für die Frühjahrsmode zu schaffen.
Ende Januar räumen die Kaufhäuser und Boutiquen traditionell ihre Lager, um Platz für die Frühjahrsmode zu schaffen.
dpa Lizenz