Transferticket-Trick Was bei einer verschollenen Steuererklärung zu tun ist
Auch wenn nach dem digitalen Versand einer Steuererklärung eine Bestätigungsmeldung kommt, heißt das nicht, dass das Dokument auch wirklich angekommen ist. Wie Betroffene bei Systemfehlern vorgehen.

Berlin - Immer mehr Steuerzahlerinnen und Steuerzahler setzen auf die elektronische Abgabe ihrer Steuererklärung - sei es via Elster oder kommerzieller Software. Am Ende des Eingabeprozesses reicht dort ein kurzer Klick, um die Steuererklärung zu senden. Bei manchen Programmen erscheint dann ein grüner Haken und der Hinweis „erfolgreich übermittelt“. Damit scheint die Sache erledigt. Aber was, wenn sich das Finanzamt wochenlang nicht meldet?
Genau das kommt in Einzelfällen immer wieder vor. Und zwar dann, wenn die Steuererklärung zwar übermittelt wurde, aber nie beim zuständigen Finanzamt angekommen ist. Zur eigenen Absicherung empfiehlt es sich daher schon beim Versand der Steuererklärung, das sogenannte Transferticket, eine Art technische Quittung, die Elster nach der Übertragung bereitstellt, auszudrucken.
Spätestens nach sechs Wochen ohne Rückmeldung nachhaken
„Was viele nicht wissen: Die Erfolgsmeldung in Elster bedeutet nur, dass die Daten technisch an die zentrale Elster-Infrastruktur übertragen wurden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Ob die Erklärung anschließend tatsächlich im Veranlagungssystem des Finanzamts eingegangen und verarbeitet wurde, lässt sich daraus nicht ableiten.“ In seltenen Fällen kommt es nämlich zu Übertragungsfehlern, Systemausfällen oder Problemen bei der Zuordnung zum richtigen Bearbeiter.
Darum sollten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die vier bis sechs Wochen nach der elektronischen Abgabe weder einen Steuerbescheid noch eine Rückfrage vom Finanzamt erhalten haben, aktiv werden. „Am einfachsten ist ein Anruf beim zuständigen Finanzamt oder eine formlose schriftliche Nachfrage, ob die Erklärung vorliegt“, sagt Karbe-Geßler.
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat seine Pflicht nämlich erst dann erfüllt, wenn das Dokument wirksam beim zuständigen Finanzamt eingegangen ist. Die bloße technische Übermittlung reicht nicht aus, wenn sie nicht zur Bearbeitung im Amt führt.
Belege können Sanktionen vorbeugen
Stellt sich dabei heraus, dass die Erklärung nicht angekommen ist, sollte diese zeitnah erneut übermittelt werden, idealerweise mit einem kurzen Hinweis auf die ursprüngliche Einreichung sowie das zugehörige Transferticket. Das kann im Streitfall belegen, dass zumindest der Versuch der fristgerechten Abgabe unternommen wurde - was Verspätungszuschläge oder Säumnisfolgen abwenden kann. Denn genau die drohen, wenn Betroffene nicht nachhaken und ihre Erklärung erneut einreichen - nur weil sie sich darauf verlassen, alles rechtzeitig abgeschickt zu haben.
Es gilt also auch im digitalen Zeitalter, dass die Verantwortung für die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung bei Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern liegt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich nicht allein auf die Erfolgsmeldung der Software verlassen. Regelmäßige Kontrolle des Postfachs, das Speichern von Protokollen und im Zweifel der persönliche Kontakt zum Finanzamt können helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Denn „erfolgreich übermittelt“ bedeutet eben noch lange nicht „rechtlich angekommen“.