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Haldensleben Vorsicht vor In-App-Käufen: Kind verursacht unbemerkt fast vierstellige Handyrechnung

Eine Mutter aus Haldensleben erhielt kürzlich eine Rechnung in fast vierstelliger Höhe von ihrem Handyanbieter. Verantwortlich dafür war ihr Kind - aufgrund unbemerkter Käufe in einer Spiele-App. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor solchen trügerischen Apps.

Von Linda May van Bui Aktualisiert: 26.11.2021, 16:36
Um ungewollte In-App-Käufe dauerhaft zu vermeiden, haben Eltern die Möglichkeit, dies in den Einstellungen ihres mobilen Endgerätes zu verändern.
Um ungewollte In-App-Käufe dauerhaft zu vermeiden, haben Eltern die Möglichkeit, dies in den Einstellungen ihres mobilen Endgerätes zu verändern. Foto: Axel Heinl/ Symbol/ dpa

Magdeburg/ DUR - Die Mutter aus Haldensleben wandte sich nach Erhalt der Abrechnung an die Vebraucherzentrale Magdeburg. Wie konnte das passieren? Was kann dagegen unternommen werden? Und viel wichtiger: Wie kann soetwas vermieden werden?

Bei der Überprüfung durch die Verbraucherzentrale stellte sich heraus, dass das Kind ein App-Spiel namens "Roblox". auf ihrem mobilen Endgerät gespielt hat. Das Spiel selbst kann kostenlos im App-Store oder Google-Play-Store heruntergeladen werden, heißt es in der Pressemitteilung. Aber der kostenlose Anschein trüge.

"Zwar befindet sich auf der Downloadseite der Hinweis, dass das Spiel In-App-Käufe enthält, allerdings findet man nur im Google-Play-Store einen Hinweis über die Kosten. Angegeben wird, dass pro zusätzlichem Artikel für das Spiel Kosten zwischen 30,99 € und 124,99 € anfallen können", so die Verbraucherzentrale in ihrer Mitteilung. Im App-Store selbst fehle dieser Hinweis.

Ehrgeiziger Spieltrieb und versteckte Informationen

Viele Spiele würden darauf basieren, dass mittels eines Kaufs von Objekten oder eigener Währung das Ziel schneller erreicht werden kann - für ehrgeizige Spiele eine verlockende Möglichkeit. Bei dem Spiel "Roblox" gebe es zusätzlich die Option, eine kostenpflichtige Mitgliedschaft zu abonnieren. Hinweise darüber würden laut Verbraucherzentrale nur auf deren Webseite zu finden sein - ohne die Angabe zur Höhe der Kosten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt in vergleichbaren Fällen, das Geld zurück zu fordern, denn Minderjährige können ohne Zustimmung ihrer Eltern keine derartigen Verträge rechtswirksam schließen. Um ungewollte In-App-Käufe dauerhaft zu vermeiden, haben Eltern die Möglichkeit, dies in den Einstellungen ihres mobilen Endgerätes zu verändern.

  • In-App-Käufe deaktivieren: Diese Funktionen finden Sie nur bei dem Betriebssystem iOS. Bei Android-Geräten wird diese Funktion nicht zur Verfügung gestellt.
  • Passwortabfrage oder Identifizierung vor dem Kauf festlegen: Beide Betriebssysteme bieten diese Funktion an. Ist diese Funktion aktiviert, können Käufe nicht mehr mit nur einem Klick durchgeführt werden.
  • Keine Telefonnummer oder Kreditkarte hinterlegen: Beim Erstellen eines Accounts wird unter anderem nach der Telefonnummer oder Kreditkarte als Zahlungsmittel gefragt. Hier sollte eine andere Alternative wie zum Beispiel eine Prepaidkarte ausgewählt werden.
  • E-Mail-Account überprüfen: Werden In-App-Käufe getätigt, wird dem Nutzer eine E-Mail an die hinterlegte Adresse geschickt. Hier können alle In-App-Käufe nachvollzogen werden.

Beratungen zu Telekommunikationsverträgen bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt persönlich, über die
E-Mailberatung oder telefonisch an. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.