Versteckte Gebühren Versteckte Gebühren: Vor diesen Kostenfallen sollten sich Handy-Besitzer hüten

Mobilfunkanbieter bieten oftmals Rund-um-Sorglos-Pakete: Freiminuten, Frei-SMS, Inklusiv-Volumen, entweder als Vertrag oder Prepaid-Paket ohne lange Laufzeitbindung. Wer glaubt, nach Abschluss von so einem Angebot vor Extrakosten sicher zu sein, kann sich irren – und erlebt beim Blick auf die Rechnung am Monatsende böse Überraschungen. Einige Kostenfallen im Überblick:
Anschlussgebühr
Viele Anbieter verlangen zum Vertragsbeginn eine einmalige Anschlussgebühr. Die liegt nicht selten bei bis zu 30 Euro. Damit soll der administrative Aufwand aufgefangen werden, den der Anbieter mit dem Neukunden hat. Immerhin gibt es immer wieder Aktionen, bei denen Anbieter auf diese Gebühren verzichten. „Auf die sollte man achten“, sagt Falko Hansen vom Telekommunikationsportal „teltarif.de“.
Datenautomatik
Sie wird als Komfort beworben, ärgert aber viele Verbraucher. Statt nach Verbrauch des vertraglichen Datenvolumens mit gedrosselter Geschwindigkeit bis zum Monatsende weiter zu surfen, bucht der Anbieter einfach neues Volumen auf – gegen Gebühr, versteht sich und im Verhältnis deutlich teurer als das gebuchte Monatsvolumen. „Das ist im Vertrag geregelt“, erklärt Miriam Rusch-Rodosthenous von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Den sollte man genau lesen, um auf so eine Überraschung gefasst zu sein.
Anbieter informieren über eine Buchung, meist per SMS. Dann sollte man sofort widersprechen, falls man das Extra-Volumen nicht möchte. Auf welchem Weg das geht, ist von Anbieter zu Anbieter anders. „Mal geht es gleich mit einer SMS, mal über die Kundenbetreuung per E-Mail oder per Anruf.“ Manchmal ist die Automatik jedoch ein unumstößlicher Vertragsbestandteil.
Tarifanpassung
Mitunter passen Anbieter Tarife automatisch dem Verhalten ihrer Nutzer an. Ein Beispiel: Wer dreimal in Folge sein monatliches Datenvolumen erschöpft hat, wird automatisch in den nächsthöheren Tarif mit mehr Megabyte-Ressourcen gebucht.
„Sofern das im Vertrag geregelt ist, ist das zulässig“, erklärt Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt und Mitglied im Informationsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Da bleibt nur der Widerspruch beim Anbieter verbunden mit der Aufforderung, in die alte Tarifstufe zurückversetzt zu werden.
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Rechnungen
Selbst für die Zahlungsaufforderung wollen einige Anbieter Geld. Zumindest dann, wenn sie die ausgedruckt auf dem Postweg schicken müssen, statt sie per E-Mail zu übermitteln. „Das ist nicht zulässig“, sagt Rusch-Rodosthenous und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014.
Nur Anbieter, die ihre Produkte ausschließlich über das Internet anbieten, sind von dieser Entscheidung ausgenommen. Wer für eine Papierrechnung zahlen soll, widerspricht und verweist dabei auf das BGH-Urteil (Az.: III ZR 32/14), rät die Verbraucherschützerin.
Drittanbieter-Abos
Beim Blick auf die monatliche Vertragsrechnung wird man plötzlich stutzig. Wieso will der Anbieter fünf Euro mehr haben? Doch das Geld will gar nicht der Anbieter, sondern ein Drittanbieter – und zwar für ein WAP-Abo. Vielen fällt gar nicht auf, wenn sie so ein Abo abschließen. Nur einmal versehentlich auf ein Werbebanner geklickt, schon kann es passiert sein.
Das Tückische: Die Drittanbieter lassen die Abo-Kosten über den Mobilfunkanbieter abbuchen. Schutz dagegen bietet nur eine Drittanbietersperre. „Die sollte man sich bei Vertragsabschlüssen immer gleich einrichten lassen“, empfiehlt Rusch-Rodosthenous. Man kann sie mitunter auch selbst im Internet-Serviceportal des Anbieters aktivieren.
Ist man wegen einer fehlenden Drittanbietersperre in so eine Abofalle getappt, kann es lohnen, sich direkt bei seinem Mobilfunkanbieter zu beschweren, sagt Härting. „Die haben oft keine Lust, sich darüber zu streiten.“ Obwohl sie rechtlich nicht für entstandene Kosten zuständig sind, bieten sie laut Härting nicht selten pragmatische Lösungen – etwa in Form von Gutschriften für das Vertragskonto.
Anrufpreise
Viele Verträge und Prepaid-Angebote bieten eine bestimmte Anzahl Freiminuten. Wenn die aufgebraucht sind, gelten die Standardpreise des Anbieters. „Bei Discountern im Prepaid-Bereich sind es häufig 9 bis 15 Cent pro Minute, bei Verträgen 19 bis 29 Cent pro Minute“, sagt Hansen. Ein genauer Blick in die Preisliste genügt, um den Minutenpreis nach Verbrauch der Freiminuten herauszufinden. Auch andere Kostenpunkte sind dort aufgelistet. „Etwa, ob und wie viel das Nutzen der Mailbox kostet.“
Wer oft ins Ausland telefoniert, muss vor Vertragsabschluss oder Prepaid-Karte-Kauf ebenfalls die Preisliste studieren und schauen, wo sich seine Zielländer da einsortieren. Während die Anrufpreise ins EU-Ausland bei manchen Angeboten zwischen 9 Cent ins Festnetz und 29 Cent ins mobile Netz liegen, kann es bei anderen Anbietern und in den Rest der Welt überraschend teuer werden.
Entgegen dem Roaming innerhalb der EU sind Anrufpreise ins Ausland generell nicht reglementiert, sagt Hansen. „Manche Anbieter nutzen das aus.“ Minutenpreise von bis zu zwei Euro seien dann nicht selten. Wer bereits einen Laufzeitvertrag hat, für den kann sich laut Hansen unter Umständen eine zweite Sim-Karte für Auslandstelefonate lohnen. (dpa)
