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Unromantisch Unromantisch: Sinnvoll oder nicht - was bringt Paaren ein Ehevertrag?

10.02.2016, 10:46
Vor der Hochzeit schon an die Scheidung denken? Das klingt nicht gerade romantisch. Trotzdem kann es sich für Paare lohnen, sich mit einem Ehevertrag abzusichern.
Vor der Hochzeit schon an die Scheidung denken? Das klingt nicht gerade romantisch. Trotzdem kann es sich für Paare lohnen, sich mit einem Ehevertrag abzusichern. imago/Dirk Holst Lizenz

Die Zahl der Trennungen und Scheidungen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren wieder leicht angestiegen. Im Schnitt wird etwas mehr als jede dritte Ehe geschieden, berichtet das Statistische Bundesamt.

Einen Ehevertrag hat aber nur jedes zehnte Paar vereinbart. Dabei lohnt sich für viele ein solcher Vertrag, gerade wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute stark voneinander abweichen. „Hier stehen Regelungen für den Fall der Fälle – damit die Partner abgesichert sind“, sagt Constanze Hintze, Beraterin bei Svea Kuschel und Kolleginnen – Finanzdienstleistungen für Frauen in München. Was in einem Ehevertrag geregelt werden sollte:

Zeitpunkt: „Der Abschluss eines Ehevertrages kann vor, während der Ehe und anlässlich der Trennung bzw. Scheidung abgeschlossen werden“, sagt Heike Dahmen-Lösche, Fachanwältin für Familienrecht bei Dahmen-Lösche & Ehm in Düsseldorf. Meistens geht es ums Geld, daher sollte ein Ehevertrag nicht allzu schnell aufgesetzt werden. Ein halbes Jahr Vorlauf bis zum Vertragsschluss sollten sich die Ehepartner schon geben, rät Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins. Es brauche Zeit, sich zu einigen, nicht immer stimmten die Ideen schließlich überein.

Grundsätzlich gilt: „Wenn die zukünftigen Eheleute über gleich hohes Vermögen bzw. gleich hohe Einkünfte verfügen, ist ein Ehevertrag in der Regel entbehrlich“, weiß Anwältin Heike Dahmen-Lösche. Normalerweise gründet ein Paar mit der Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung würde daher das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen zu gleichen Teilen auf Mann und Frau aufgeteilt. So regelt es das Gesetz.

Paare mit einer traditionellen Form der Ehe fahren deshalb meist ohne Vertrag besser. Dem Gesetz liegt nämlich die klassische Hausfrauen-Ehe zugrunde: Einer der Partner verdient, der andere kümmert sich um Haushalt und Kinder. Auch junge Menschen mit wenig Vermögen müssen ihre finanziellen Fragen deshalb nicht zwingend vertraglich regeln.

Ein Ehevertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Einmal geschlossen, sei der Vertrag gültig. „100 Jahre wird die Urkunde aufgehoben“, weiß Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer in Berlin. Experten raten dazu, sich vorher getrennt von Anwälten beraten zu lassen. Schließlich habe jeder der Partner eigene Bedürfnisse, die sich nicht unbedingt mit denen des anderen deckten.

Güterstand: Heiratet ein Paar und schließt keinen Ehevertrag ab, bildet es automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Nicht in jedem Fall ist eine Zugewinngemeinschaft aber vorteilhaft. Wenn etwa ein Handwerker einen Betrieb hat, der in der Ehe um 100.000 Euro wertvoller geworden ist, müsste er nach der Scheidung 50.000 Euro an seine Frau auszahlen. Dies könne dazu führen, dass der Handwerker bankrott geht.

Für eine Scheidung ist es sinnvoller, eine andere Lösung zu finden. „Man könnte eine Ratenzahlung vereinbaren oder der Mann könnte für seine Frau in eine Lebensversicherung einzahlen“, nennt Becker Beispiele. Das Paar könne auch auf einen Ausgleich verzichten.

Auf der nächsten Seite: Fragen zu Unterhalt, Altersvorsorge und Erbrecht im Ehevertrag klären

Unterhalt nach Scheidung: Eine der wichtigsten Säulen ist der Unterhalt für den schlechter verdienenden Partner nach der Scheidung. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Paar Kinder hat. Der Grund: Väter und Mütter, die für die Kindererziehung den Beruf aufgeben oder kürzertreten, hätten in der Regel nur noch bis zum dritten Lebensjahr des Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Sie können im Ehevertrag beispielsweise festlegen: Wir sind der Meinung, dass Kinder bis zu einem gewissen Alter von einem der Partner betreut werden sollen“, sagt Becker. Dann sei es sinnvoll, diesem Partner im Trennungsfall einen bestimmten Unterhalt zuzusichern, etwa anhand der Düsseldorfer Tabelle. Die bestimmt die Höhe der Unterhaltszahlungen. Solche „unterhaltsverstärkenden Vereinbarungen“ kämen inzwischen häufig vor, sagt Diehn. Der besser verdienende Partner erkenne damit unter anderem an, „dass der andere dazu beigetragen hat, dass er Karriere machen konnte“.

Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften können vertragliche Regelungen getroffen werden, „insbesondere im Hinblick auf Unterhaltsfragen“, sagt Anwältin Heike Dahmen-Lösche.

Trennungsunterhalt: Der Unterhalt in der Trennungsphase sollte ebenfalls geregelt werden, rät Finanzberaterin Constanze Hintze. Diese Phase sei noch schwieriger als die Zeit nach der Scheidung, denn für diese Zeit gebe es keine gesetzlichen Regelungen. Ihr Vorschlag: „Das Paar könnte festlegen, dass von vorneherein ein fester Betrag monatlich so lange gezahlt wird, bis der gesetzliche Unterhalt feststeht.“

Altersvorsorge: Wenn ein Paar Kinder bekommt und einer der Partner über längere Zeit beruflich kürzertritt oder ganz aussetzt, kann das Nachteile für seine Altersvorsorge haben. Auch das könnten Paare vertraglich ausgleichen, sagt Hintze. Verdiene einer der Partner deutlich mehr, könne er sich dazu verpflichten, demjenigen, der für die Kinder zu Hause bleibt, etwa Geld für eine private Rentenversicherung zu überweisen.

„Die Modelle sind sehr unterschiedlich. Man kann festlegen: In dem Moment, wo einer aufhört zu arbeiten, überweist der andere einmalig 2000 Euro, damit er sich eine Altersvorsorge aufbauen kann“, erklärt Hintze. Auch könne der arbeitende Partner regelmäßig in einen Vertrag einzahlen.

Erbrecht: Falls einer der Partner einen Familienbetrieb erben oder vererben wird, könnte es sinnvoll sein, die Erbfolge im Ehevertrag festzulegen. „Soll mein Mann nach meinem Tod zusammen mit meinen Brüdern den Betrieb führen dürfen?“, nennt Becker eine der möglichen Fragen. Die Gestaltungsmöglichkeiten seien sehr groß. „Tritt der Mann nicht ins Unternehmen ein, kann das etwa kompensiert werden durch eine Teilhabe am Gewinn.“

Das Erbe oder geschenktes Vermögen müssen Ex-Partner bei der Scheidung grundsätzlich nicht teilen. Es wird aus der Zugewinnbilanz herausgerechnet, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Steigt das Vermögen aber im Wert, kann diese Wertsteigerung zu einem Zugewinn-Ausgleichsanspruch führen. Das bedeutet: Wächst das Vermögen eines Partners während der Ehe stärker als das des anderen, muss dieser Zugewinnausgleich zahlen. Vermeiden lässt sich das durch einen Ehevertrag.

Kosten: In der Regel richten sich die Kosten eines Ehevertrages nach den Gebührenordnungen für Rechtsanwälte bzw. Notare. Eine Beratung sei kostenfrei, das Honorar für die Beurkundung richte sich nach dem Vermögen des Paares, erklärt Diehn. Eventuelle Schulden werden hiervon abgezogen.

Merksatz: Je größer das Vermögen, desto höher sind auch die Gebühren. Beispiel: Bei einem Ehevertrag über Gütertrennung beträgt das gemeinsame Reinvermögen 25.000 Euro, die Gebühr für die notarielle Beurkundung 164 Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer und Schreibgebühren. (gs, mit Material von dpa)

Altersvorsorge, Erbrecht, Unterhalt: Das kann man im Ehevertrag regeln.
Altersvorsorge, Erbrecht, Unterhalt: Das kann man im Ehevertrag regeln.
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