Tipps von Finanztest Tipps von Finanztest: So steigt das Nettogehalt im November und Dezember

Hohe Kosten etwa für den Arbeitsweg, Kitabeiträge oder Unterhaltszahlungen: Für solche Ausgaben können Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Der Arbeitgeber muss dann eine geringere Lohnsteuer vom Gehalt abziehen. Die Angestellten bekommen so direkt jeden Monat mehr von ihrem Bruttogehalt ausgezahlt und müssen nicht darauf warten, dass das Finanzamt ihnen die Kosten nach der nächsten Steuererklärung erstattet.
Höheres Gehalt noch in diesem Jahr
Besonders attraktiv sei es, den Antrag kurz vor Jahresende zu stellen, rät Finanztest. Da machten sich die Freibeträge deutlich bemerkbar. Werden Freibeträge bereits ab Anfang des Jahres berücksichtigt, wird die steuerliche Entlastung auf zwölf Monate verteilt. Beantragt der Arbeitnehmer sie zu Jahresende, bekommt er die Entlastung in den verbleibenden Monaten des Jahres ausgezahlt. Wer bis Ende Oktober einen Antrag stellt, kann sich also bereits im November und Dezember über ein höheres Nettogehalt freuen. Sobald Freibeträge für mehrere Posten zusammenkommen, könne aber auch ab Jahresbeginn eine attraktive Entlastung winken.
Seit Anfang Oktober stehen die neuen Formulare für das kommende Jahr beim Finanzamt und online zur Verfügung. Freibeträge gibt es aber oft erst dann, wenn die Aufwendungen für jeden Posten mehr als 600 Euro pro Jahr betragen. Berufsbedingte Werbungskosten werden erst berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro im Jahr übersteigen.
Freibeträge für zwei Jahre sichern
„Auf Wunsch können die Freibeträge gleich für zwei Jahre beantragt werden“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das ist vor allem praktisch, wenn sich an den persönlichen Lebensumständen nichts ändert. Wichtig: Wer entsprechende Freibeträge erhält, muss in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt rechnet dort nach, ob die Freibeträge zutreffend berücksichtigt wurden. (dmn/dpa)