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Stichtag 21. Juni Stichtag 21. Juni: Widerrufsjoker: Schnell noch raus aus dem alten Kreditvertrag

27.05.2016, 14:12
Noch können Bankkunden aus Formfehlern in alten Kreditverträgen finanzielle Vorteile ziehen. Aber am 21. Juni 2016 ist Schluss damit.
Noch können Bankkunden aus Formfehlern in alten Kreditverträgen finanzielle Vorteile ziehen. Aber am 21. Juni 2016 ist Schluss damit. Zentralbild

Wer einen Kredit mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen hat, kommt unter Umständen auch Jahre später noch aus dem Vertrag heraus.

Was bringt das?

Immobiliendarlehen werden in der Regel langfristig abgeschlossen. Eine Kündigung ist frühestens nach zehn Jahren oder aus besonderen Gründen möglich, zum Beispiel wenn das Haus verkauft werden muss. Der Baufinanzierer lässt sich dann aber die entgangenen Zinsen erstatten. Diese Vorfälligkeitsentschädigung kann teuer sein. Derzeit machen auch die Niedrigzinsen einen Neuabschluss attraktiv.

Wie funktioniert der Widerruf?

Fehler in der Belehrung über das Widerrufsrecht bewirken, dass die Frist dafür gar nicht anläuft. Inzwischen haben die Gerichte zahlreiche Formulierungen und Gestaltungsvarianten rechtskräftig beanstandet. Verträge mit diesen Fehlern können noch widerrufen werden. Eine Rückabwicklung zahlt sich aber nicht in jedem Fall aus. Dazu kommen rechtliche Risiken.

Was ändert sich zum 21. Juni?

Immobiliendarlehen, die zwischen Herbst 2002 und 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können ab diesem Tag trotz Fehlern nicht mehr widerrufen werden. Für neue Verträge ab dem 21. März 2016 ist die Frist auf ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Für Kredite aus der Zeit dazwischen gilt das „ewige Widerrufsrecht“.Wer einen Kredit mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen hat, kommt unter Umständen auch Jahre später noch aus dem Vertrag heraus. (dpa)