Steuererklärung Steuererklärung 2017 - Tipps für Rentner: Gesundheitskosten, Nebenjob, Pflegegeld - was müssen Senioren beachten?

Halle (Saale) - Immer mehr Rentner müssen ihre Steuererklärung machen. Bis zum 31. Mai dieses Jahres muss sie beim Finanzamt eingereicht werden. Grundsätzlich gilt dabei: „Eine Einkommensteuererklärung wird immer dann verlangt, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte eines Rentners, der keine dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Einkünfte bezogen hat, den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet“, erklärt das Bundesfinanzministerium. Für das Jahr 2017 liegt der Grundfreibetrag bei 8.820 Euro für Alleinstehende und bei 17.640 Euro für Verheiratete.
Steuererklärung für Rentner: Senioren seit 2005 stärker steuerpflichtig
Allerdings kommt es nicht nur auf die Höhe der Rente an, sondern auch darauf, wann jemand in den Ruhestand gegangen ist. Denn Renten werden für jeden Jahrgang seit 2005 stärker steuerpflichtig. Wer 2005 in Rente gegangen ist, erhält noch die Hälfte seiner damals bezogenen Rente steuerfrei.
Ein lediger Rentner kann in dem Fall rund 18.000 Euro Rente pro Jahr beziehen, ohne dass er eine Steuerzahlung befürchten muss. Wer erst 2015 in den Ruhestand ging, muss schon 70 Prozent der Rente versteuern. Hier liegt die höchste steuerfreie Jahresbruttorente für 2017 bei rund 15.000 Euro. Die Angaben gelten, wenn als Ausgaben lediglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt werden.
Steuererklärung für Rentner: Hinterbliebenenrenten und Riesterrenten sind einkommensteuerpflichtig
Grundsätzlich sind neben der Altersrente zum Beispiel auch Hinterbliebenenrenten und Riesterrenten einkommensteuerpflichtig. Kommen zudem weitere Einnahmen wie eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung hinzu, muss ebenfalls noch einmal neu gerechnet werden.
Wer unsicher ist, ob er eine Einkommensteuererklärung machen muss, sollte sich Hilfe suchen, zum Beispiel bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater.
„Steuerpflichtige haben in Bezug auf die Steuererklärung eine Bringpflicht“
Das ist vor allem deshalb ratsam, weil das Finanzamt nicht alle Betroffenen von sich aus auffordert, eine Steuererklärung abzugeben. „Steuerpflichtige haben in Bezug auf die Steuererklärung eine Bringpflicht“, sagt BVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft.
Das gilt auch für Rentner. Allerdings: „Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht seine Daten mit allen Rentenversicherungsträgern ab“, sagt Hilmar Speck, Mitglied des Vorstandes der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt. Verunsicherten Rentnern rät er: „Eine Nachfrage bei einem Steuerberater oder beim Finanzamt bringt schnell Klarheit, ob mit der Rentenhöhe eine Steuerpflicht der Einkünfte entstehen könnte.“
Steuererklärung 2017: Rentenversicherung stellt Rentnern auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus
Allerdings müssen Senioren ihre Einnahmen nicht mühsam zusammensuchen. Zumindest bei den Altersbezügen gibt es Hilfe: Die Rentenversicherung stellt Rentnern auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ helfen.
Die sogenannte „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind.
Grundsätzlich gilt: In der Steuererklärung muss immer die Bruttorente, das heißt der Rentenbetrag vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung, in die „Anlage R“ eingetragen werden. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wiederum gehören in die sogenannte „Anlage Vorsorgeaufwendungen“.
Von Brille bis Zähne: Gesundheitskosten bei Steuererklärung 2017 geltend machen
Eine gute Nachricht: Trotz einer möglichen Abgabepflicht für die Steuererklärung werden nicht in jedem Fall Steuern fällig. „Rentner können genau wie Arbeitnehmer eine Reihe von Ausgaben steuerlich geltend machen“, erklärt Steuerberater Hilmar Speck. Dazu zählen etwa Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler können dafür im Jahr 2017 maximal bei einem ledigen Rentner 2.901 Euro und bei verheirateten Rentnern 5.802 Euro steuerlich anerkannt werden, soweit nicht höhere Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen.
Auch Sonderausgaben wie Kirchensteuern oder Spenden können die Steuerlast senken. Gleiches gilt für weitere Versicherungen wie eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Allerdings: Nicht absetzbar ist die Hausratversicherung. „Wenn Sie Haushaltshilfen oder Pflegedienste beschäftigen, können Sie diese Kosten ebenfalls absetzen“, sagt Rauhöft. Das Honorar darf aber nicht bar bezahlt werden.
Rentner können Werbungskosten bei Steuererklärung absetzen
Einen großen Posten können Gesundheitsausgaben - einzutragen bei den außergewöhnlichen Belastungen - bilden, allerdings müssen auch Rentner eine zumutbare Eigenbelastung tragen. Diese wird vom Finanzamt automatisch ermittelt. Wichtig also: Alle Belege für Brille, Zahnersatz, Medikamente, Kuren oder Gehhilfen sollten das Jahr über gesammelt werden.
Senioren mit gesundheitlichen Einschränkungen können zusätzlich vom Behindertenpauschalbetrag profitieren. Er liegt zwischen 310 Euro und 3.700 Euro, erklärt der Bund der Steuerzahler. Voraussetzung ist aber, dass ein Schwerbehindertenausweis oder eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.
Selbst Werbungskosten können Rentner absetzen: „Wenn Sie einen Rentenberater nutzen, können Sie diese Ausgaben geltend machen“, sagt Rauhöft. Ruheständler profitieren auch von Steuerfreibeträgen wie dem Altersentlastungsbetrag. Daher zeigt sich bei der Abrechnung oft, dass Rentner doch keine Steuern zahlen müssen.
Steuerfrei sind Leistungen wie eine gesetzliche Unfallrente und Pflegegeld. Diese müssen also auch nicht angegeben werden. „Besteht zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegeperson allerdings kein Angehörigen- sondern ein Arbeitsverhältnis, wird das Pflegegeld zu einer Lohnleistung. Und die muss dann natürlich besteuert werden“, erklärt Hilmar Speck.
450-Euro-Nebenjob: Rentner müssen nachrechnen
Auch ein Nebenjob kann dazu führen, dass sich steuerlich etwas ändert. Ob ein Rentner mit einem 450-Euro-Nebenjob eine Steuererklärung abgeben muss, hängt davon ab, wie der Arbeitgeber das Wahlrecht zur Versteuerung des Jobs ausübt.
„Wenn der Arbeitgeber auf seine Kosten die pauschale Lohnsteuer übernimmt, sind die Einnahmen aus dem 450-Euro-Job bei der Steuererklärung nicht anzugeben“, so Speck. Es bestehe dann weiter keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.
„Wenn aber der Minijob individuell über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, müssen die Einnahmen in der ,Anlage N’ angegeben werden.“ Bei Überschreiten des Grundfreibetrages führe dies zu einer Steuererklärungspflicht und Besteuerung.
Wichtig: Wer anfänglich keine Steuern zahlen musste, sollte sich nicht entspannt zurücklehnen. Durch Rentenerhöhungen oder Witwenrenten können Rentner unter Umständen später doch mit ihren Einkünften steuerpflichtig werden. (mz)