Sensible Bereiche sind tabu Silvester: Diese Verbote und Versicherungen greifen
Feuerwerk hat zum Jahreswechsel Hochkonjunktur. Doch nicht überall ist das Böllern erlaubt. Verbraucher sollten wissen, wo es Verbote gibt und welche Versicherung im Ernstfall Hilfe leistet.

Düsseldorf - Nur an Silvester und Neujahr dürfen Böller und Raketen ohne behördliche Genehmigung gezündet werden. Darauf weist das Bundesinnenministerium (BMI) hin. Allerdings geht das nicht überall. Sensible Bereiche unterliegen einem besonderen Schutz. Zudem können Städte und Gemeinden weitere zeitliche und örtliche Einschränkungen bestimmen.
Laut der Verbraucherzentrale NRW haben zum Beispiel Düsseldorf und Köln aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen besondere Verbotszonen festgelegt, in denen in der Silvesternacht keine Pyrotechnik gezündet werden darf. Auch in Hamburg, Berlin und München etwa gibt es solche Bereiche. Meist befinden sich diese in der Innenstadt oder rund um belebte Plätze und Veranstaltungsorte.
Verboten ist das Böllern darüber hinaus grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von:
Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, muss mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro rechnen, teilt das BMI mit. Wer mit nicht zugelassenem Feuerwerk hantiert, kann dafür sogar bis zu drei Jahre hinter Gittern kommen. Bei gleichzeitiger absichtlicher Gefährdung von Personen oder Dingen von besonderem Wert kann die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre anwachsen.
Diese Versicherungen zahlen im Schadenfall
Apropos Gefährdung: Pyrotechnik ist kein Kinderspielzeug. Selbst wer sich vorschriftsmäßig verhält, kann Unfälle nicht immer ganz ausschließen. Im Idealfall leistet dann der jeweilige Versicherungsschutz Hilfe. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Police im Schadenfall greift: