Kunden der Saalesparkasse aufgepasst! Saalesparkasse: Was tun bei Kündigung des Sparvertrags? - Juristen erklären die Rechte der Kunden

Halle (Saale) - Nach den Kündigungen von sogenannten Prämiensparverträgen von Sparkassen-Kunden in Anhalt-Bitterfeld, Stendal und Harz zieht jetzt auch die Saalesparkasse nach.
Zahlreichen Kunden der Saalesparkasse ist in den vergangenen Wochen die Kündigung ihres Prämiensparvertrags ins Haus geflattert. Das Geldinstitut will die gut verzinsten Vorsorgeverträge zum 31. Mai beenden. Ist das rechtens?
Kündigung dürch Sparkasse: Bei Befristung des Prämiensparvertrags kann nicht geündigt werden
„Der Knackpunkt ist, ob der Prämiensparvertrag befristet, also mit einem fest vereinbarten Laufzeitende abgeschlossen wurde oder nicht“, sagte Rechtsanwältin Kristin Kondziella aus Halle beim MZ-Leserforum am 22. März. Wenn eine Befristung vereinbart wurde, sei die Rechtslage eindeutig. „In dem Fall kann der Vertrag nicht vorzeitig beendet werden.“
Anders sieht es aus, wenn das Prämiensparen unbefristet abgeschlossen wurde. Da es sich um Darlehensverträge handelt, kommt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zur Anwendung. Das sieht vor, dass unbefristete Verträge jederzeit gekündigt werden können. Darauf beruft sich auch die Saalesparkasse.
Gute Chancen, sich dagegen zu wehren, haben daher Kunden, die nachweisen können, dass ihr Vertrag von Anfang an auf eine bestimmte Laufzeit angelegt war. Ein Indiz dafür könnten etwa Flyer sein, auf denen das Prämiensparen einst mit „bis zu 25 Jahre Laufzeit“ beworben wurde oder Notizen vom Beratungsgespräch. Aber wer hat schon diese Unterlagen noch?
Wer nicht auf das Schreiben der Saalesparkasse reagiert, der akzeptiert die Kündigung
„Betroffene Kunden sollten sich schriftlich an die Sparkasse wenden und formulieren, dass sie die Kündigung nicht akzeptieren und darum bitten, dass der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt wird“, so Andreas Freitag, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Halle, beim MZ-Forum. Gehe die Sparkasse nicht darauf ein, sei der nächste Schritt eine Klage. Um die Erfolgsaussichten prüfen zu lassen, empfiehlt der Jurist vorab ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt.
Wer gerichtliche Schritte scheut, dem bleibt nur, das Alternativangebot der Saalesparkasse anzunehmen - das Geld für ein Jahr zu einem schlechteren Zinssatz anzulegen. Wer gar nicht auf das Schreiben der Bank reagiert, der akzeptiert die Kündigung und erhält sein Geld Ende Mai ausgezahlt. (mz)