Rauchen, Herrenbesuch... Rauchen, Herrenbesuch...: Was Mietern in ihrer Wohnung zusteht

Halle (Saale)/DMN/DPA. - Der Fall Friedhelm A. ist mittlerweile bundesweit bekannt: Dem 74-jährigen Mieter wurde nach 40 Jahren fristlos seine Wohnung gekündigt - weil er darin zu viel rauchte. Seine Vermieterin sah darin eine nicht hinnehmbare Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie habe Friedhelm A. mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in seinen vier Wänden weniger zu rauchen.
Das Düsseldorfer Gericht stimmt ihr offenbar zu: Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden (Az: 24 C 1355/13).
Bislang gilt das Rauchen in der eigenen Wohnung als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob „exzessives Rauchen“ - das schon nach kurzer Mietzeit eine Renovierung nötig macht - als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann. Wenn die Wohnung durch das Qualmen regelrecht beschädigt werde und Schönheitsreparaturen zur Beseitigung nicht mehr ausreichen, komme ebenfalls eine Schadensersatzpflicht in Betracht.
Beschwerden über Raucher häufen sich scheinbar
Schwierig wird es zudem, wenn der Qualm aus der Wohnung dringt. Belästigt der Rauch andere in ihren Wohnungen, sind deren Rechte tangiert: „Das ist so ähnlich wie beim Grillen“, sagte der Geschäftsführer des Düsseldorfer Mietervereins, Eckehard Breuch, der „Westdeutschen Zeitung“. „Das ist auch grundsätzlich erlaubt, man darf aber nicht benachbarte Wohnungen verräuchern.“
Der Deutsche Mieterbund hatte bereits darauf hingewiesen, dass sich die Beschwerden von Nichtrauchern über ihre rauchenden Nachbarn mehren. Je mehr rauchfreie Räume in den vergangenen Jahren entstanden sind, umso eher würden die verbliebenen Raucher-Oasen als störend empfunden.
Der betroffene Mieter vermutet einen ganz anderen Hintergrund der Kündigung, zumal er nur noch 15 bis 20 Zigaretten am Tag rauche und seine bereits an Krebs gestorbene Frau zu Lebzeiten in der Wohnung zusätzlich geraucht habe: Die Vermieterin könne bei der Neuvermietung der Wohnung in der begehrten Wohnlage erheblich mehr Miete kassieren. (gs)
Wird in der Wohnung stark geraucht, müssen Mieter also mit Konsequenzen rechnen. Doch was gilt bei ausgefallenen Hobbies wie Schlangenzüchten oder speziellen Dekowünschen? Was darf der Vermieter vorschreiben? Das lesen Sie in unserer Bildergalerie:

