Prozess um Johann Lafer Prozess um Johann Lafer: Wie stelle ich meine Putzhilfe richtig ein?

Johann Lafer hat Ärger mit seiner ehemaligen Haushälterin: Lydia Dienz hat den Fernseh-Koch nach einem Bericht der „Bild am Sonntag“ vor dem Arbeitsgericht Bad Kreuznach verklagt. Der Grund: Er soll für sie in den Jahren 2011 bis 2014 zu wenig Sozialabgaben bezahlt haben. Lafer beschäftigte Dienz offenbar in seiner Privatvilla - wo sie nach eigenen Angaben Haushälterin war, und keine einfache Putzfrau.
Laut Zeitung soll es schon einen Termin vor dem Arbeitsgericht gegeben haben (Az.: 11 Ca 369/14). Danach habe Sternekoch Lafer seiner Ex-Angestellten einen Betrag von rund 8000 Euro überwiesen. Am 21. August 2014 soll die Hauptverhandlung stattfinden.
Was hat Lafer demnach falsch gemacht?
Laut Medienberichten sparte Promi-Koch Lafer die Sozialabgaben durch einen Trick: Seine Haushaltshilfe hatte offiziell zwei Jobs. Einer davon war ein Mini-Job, bei dem weniger Abgaben für Renten- und Arbeitsversicherung gezahlt werden müssen. Der andere war ein sozialversicherungspflichtiger Job über 500 Euro brutto.
Außdem wird Lafer Steuerhinterziehung vorgeworfen, weil er die private Putzfrau offiziell über zwei seiner Firmen - ein Restaurant und eine Kochschule - abgerechnet haben soll. So konnte er offenbar die Lohnkosten als Betriebskosten von der Steuer absetzen.
Wie meldet man eine Putzhilfe richtig an?
Wer unter 450 Euro im Monat verdient, gilt als Minijobber, darüber hinaus als sozialversicherungspflichtiger Angestellter. Musterverträge für die private Anstellung im Haushalt gibt es auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern sowie der Minijob-Zentrale.
Wichtig bei Minijobbern ist, dass sich der Arbeitgeber von der Haushälterin bescheinigen lässt, dass sie im Monat nicht mehr als 450 Euro verdient. Sonst kann es dazu kommen, dass nachversichert werden muss. „Durch die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist man automatisch unfall- und rentenversichert“, erklärt Wolfgang Buschfort von der Deutschen Rentenversicherung in Bochum. Einen Anteil von 14,44 Prozent der Lohnkosten muss der Haushalt an Sozialversicherung übernehmen.
Wann arbeitet eine Haushaltshilfe „schwarz“?
Die grundsätzliche Frage lautet: Wird eine Tätigkeit als Gefälligkeit geleistet oder ist jemand weisungsgebunden beschäftigt? Privathaushalte beschäftigen nicht selten Putzfrauen schwarz. Das heißt, sie bezahlen für regelmäßigen Service bar auf die Hand und sparen so Kosten für die Sozialversicherungen. Fliegt man auf, droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Sozialabgaben. Wenn ein Schwarzarbeiter nebenher noch Hartz IV bezieht, kommt der Vorwurf des Sozialbetrugs hinzu.
Wie viel Geld kostet die Haushaltshilfe?
Das Gehalt ist Verhandlungssache und hängt von der Region ab. Man kann und sollte sich aber an Tarifen orientieren. Eine Haushaltshilfe, die keine berufliche Ausbildung, jedoch Vorkenntnisse vorweisen kann, bekommt laut Tarifvertrag 9,99 Euro pro Stunde.
Eine ausgebildete Hauswirtschafterin erhält mit einem Stundenlohn von 10,62 Euro etwas mehr. Die Zahlen gelten für Nordrhein-Westfalen, unterscheiden sich zu anderen Bundesländern aber wenig. Der Tarif sei zudem nur eine grobe Richtlinie, betont die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft. 10 Euro pro Stunde sollte man mindestens für den Service bezahlen.
Was kann man von der Steuer absetzen?
Die Kosten für eine Putzkraft sind als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzbar. 20 Prozent des Rechnungsbetrages bzw. bis zu 6000 Euro im Jahr können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig dabei: Es gelten immer nur die Lohnkosten, Material wie etwa Putzmittel können Arbeitnehmer nicht absetzen. Auch müssen Steuerzahler die Rechnung per EC- oder Kreditkarte oder per Überweisung bezahlen, erklärt der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin.
Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung ihres Hausbesitzers auf Posten wie Schornsteinfeger und Putzdienste kontrollieren und die Kosten entsprechend in der Steuererklärung angeben. (gs)

