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Private Vorsorge Private Vorsorge: So sparen Sie am besten fürs Alter

18.01.2017, 07:06
Für ein finanziell unbeschwertes Leben im Alter sollte man schon im jungen Jahren vorsorgen.
Für ein finanziell unbeschwertes Leben im Alter sollte man schon im jungen Jahren vorsorgen. Agentur Future Image

Renate P., Halle: Ich bin jetzt mit 63 Jahren in Rente gegangen und habe mit 65 eine Betriebsrente zu erwarten. Soll ich mir die Betriebsrente jetzt auszahlen lassen oder bis 65 warten?
Antwort: Wenn Sie das Kapital nicht dringend benötigen, lohnt es sich, bis 65 zu warten, da Sie bei Ihrer Betriebsrente eine attraktive Verzinsung haben. Eventuell können Sie die Betriebsrente künftig beitragsfrei stellen lassen.

Peter R., Halle: Wie wird die Betriebliche Rente versteuert?
Antwort: Die Betriebsrente muss mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden, sofern der Grundfreibetrag überschritten wird. In der Regel ist der Steuersatz allerdings niedriger als in den Berufsjahren, da das Einkommen geringer ist.

Muss Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?

Laura W., Weißenfels: Muss mir mein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Antwort: Ja, jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Das heißt, ein Teil des Gehalts wird für eine geförderte Altersvorsorge verwendet. Beiträge fließen vollständig ohne Abzüge in die Vorsorge. Steuern und Sozialabgaben werden nur auf das reduzierte Bruttoeinkommen berechnet. Somit ist das Nettoeinkommen nicht so stark belastet. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge das Unternehmen anbietet. Für tarifgebundene Mitarbeiter regelt das der Tarifvertrag.

Olaf T., Sangerhausen: Mein Chef verweigert mir eine betriebliche Altersvorsorge. Darf er das?
Antwort: Seit 2002 besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, um eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Ob der Arbeitgeber etwas dazu tut, ist eine andere Sache. Das hängt nicht zuletzt vom geltenden Tarifvertrag ab.

Sollte man bei sinkenden Zinsen die Lebensversicherung kürzen?

Iris S., Naumburg: Ich habe vor 20 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen. Die Verzinsung sinkt. Sollte ich den Vertrag kündigen?
Antwort: Auf keinen Fall. Sie haben damals noch einen wesentlich höheren Rechnungszins abgeschlossen als es heute möglich wäre. Und diesen „Garantiezins“ bekommen Sie auch weiterhin. Wenn Sie sich das Geld jetzt auszahlen lassen würden, könnten Sie für alternative Produkte aufgrund des niedrigen Zinsniveaus keine attraktivere Rendite erzielen.

Katja V., Halle: Kann mir meine Versicherung den ehemals vereinbarten Garantiezins von 3,5 Prozent bei meiner Lebensversicherung kürzen?
Antwort: Nein, der ursprünglich vereinbarte Garantiezins ist verbindlich und bleibt erhalten. Nur die Überschüsse sind variabel und können sinken.

Lohnt sich ein Riester-Vertrag?

Roland J., Saalekreis: Mein Sohn ist 30 Jahre alt. Er ist Geringverdiener und „riestert“ seit 2007. Lohnt es sich für ihn, den Riester-Vertrag weiterzuführen, auch wenn er später auf die Grundsicherung angerechnet wird?
Antwort: Ihr Sohn sollte nicht vorschnell kündigen. Der Gesetzgeber ist dabei, die Anrechnung auf die Grundsicherung zu überprüfen und zu überarbeiten. Davon abgesehen ist es immer sinnvoll, frühzeitig eine private Altersvorsorge aufzubauen. Die Riester-Rente hat darüber hinaus den Vorteil, dass der Staat sie erheblich fördert.

Dirk K., Eisleben: Lohnt sich ein Riester-Vertrag noch? Man hört ja immer wieder Kritik.
Antwort: Das hängt vom Einzelfall ab. Eine private Vorsorge ist jedoch immer wichtig, da die gesetzliche Rente meist nicht reichen wird, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Welche Altersvorsorge für Sie die beste ist, sollten Sie in einem Beratungsgespräch klären. Sinnvoll ist es jedenfalls, die staatlichen Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Gerd S., Halle: Woher weiß ich, wie viel ich fürs Alter an zusätzlicher Vorsorge benötige?
Antwort: Zunächst sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie im Alter leben wollen und wie viel Geld Sie regelmäßig brauchen werden. Wie viel Geld Ihnen im Alter fehlen wird, kann Ihnen ein Berater ausrechnen. Sie können Ihre Versorgungslücke auch selbst berechnen.

Franziska L., Halle: Ich bin 34, arbeite Teilzeit und habe einen Sohn, der noch in den Kindergarten geht. Mein Bruttoeinkommen beträgt 15.000 Euro jährlich. Kann ich „riestern“ und wie viel muss ich einzahlen?
Antwort: Ja, ein Riestervertrag kommt für Sie infrage. Um den vollen Förderanspruch zu erhalten, müssen jährlich vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens eingezahlt werden, maximal 2.100 Euro. In Ihrem Fall wären es 600 Euro. In diesem Betrag ist die staatliche Förderung von 154 Grundzulage sowie 300 Euro fürs Kind bereits enthalten. Somit beträgt Ihr Eigenanteil nur 146 Euro im Jahr.

Gesundheitsprüfung vor Abschluss einer privaten Rentenversicherung?

Michael P., Köthen: Ich habe 1991 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Muss ich jetzt in der Auszahlungsphase tatsächlich monatliche Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
Antwort: Ja, das ist leider so. Diese Renten sind krankenbeitragspflichtig und zwar mit dem vollen Beitragssatz, nicht nur mit dem Arbeitnehmeranteil.

Hilde A., Bernburg: Muss ich für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung vorher eine Gesundheitsprüfung machen?
Antwort: Gesundheitsfragen gibt es bei der privaten Rentenversicherung nicht. Nur wenn Zusatzversicherungen vereinbart werden wie eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung, wird der Gesundheitszustand überprüft.

Ilse S., Merseburg: Ich bin 65 Jahre alt und will mir meine fällige Lebensversicherung als Rente auszahlen lassen. Wie wird diese Rente versteuert?
Antwort: Steuerpflichtig ist nur der sogenannte Ertragsanteil der Rentenzahlung. In Ihrem Fall beträgt sie 18 Prozent der Rente. Hätten Sie also monatlich 500 Euro Rente aus der Lebensversicherung, wären davon 90 Euro grundsätzlich zu versteuern.

Muss bei Hartz IV die private Altervorsorge aufgelöst werden?

Udo J., Halle: Was sollten junge Leute für ihre Altersvorsorge tun?
Antwort: Sie sollten die staatlich geförderten Möglichkeiten nutzen wie betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente oder Basisrente. Wichtig ist aber erst mal die Absicherung der eigenen Arbeitskraft, also eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Karl N., Halle: Ich bin 60 Jahre alt, verheiratet und im Vorruhestand. Demnächst erwarte ich eine höhere Geldsumme. Ich möchte mit dem Geld meine Rente aufbessern. Was empfehlen Sie mir?
Antwort: In Ihrem Fall wäre es gut, einen Teil des Vermögens in eine sofort beginnende Rentenversicherung einzuzahlen. Eine lebenslange Rente ist Ihnen garantiert. Für die Absicherung Ihrer Ehefrau empfiehlt es sich, eine Rentengarantiezeit im Vertrag zu vereinbaren.

Paula D., Saalekreis: Ich habe 21 Jahre in einer Küche gearbeitet und seit elf Jahren eine betriebliche Altersvorsorge. Diese ist vor einem Jahr abgelaufen, aber ich habe noch keine Zahlung erhalten. Was soll ich tun?
Antwort: Normalerweise meldet sich der Versicherer beim Arbeitgeber, der gibt die Unterlagen zur Auszahlung an den Arbeitnehmer weiter. Wenden Sie sich an Ihren ehemaligen Arbeitgeber und an die Versicherung. Das Geld müsste Ihnen rückwirkend ausgezahlt werden. Gegenüber der Versicherung gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, gegenüber dem Arbeitgeber gibt es keine Verjährung.

Günther S., Aschersleben: Ich befürchte, mein Sohn wird bald arbeitslos und muss später womöglich Hartz IV beziehen. Was passiert mit der privaten Altersvorsorge? Muss er diese auflösen?
Antwort: Es gibt Freibeträge für Hartz-IV-Bezieher in der Altersvorsorge. Sie müssen also nicht Ihre gesamten Vermögenswerte aufbrauchen. Bestimmte Vorsorgeformen sind in der Ansparphase sowieso vor einer Verwertung bei Hartz IV geschützt: Das sind Riester-Verträge, die Basisrente und die betriebliche Altersversorgung.

Jens-Uwe G., Halle: Ich habe 25 Jahre lang regelmäßig Beiträge in eine Lebensversicherung gezahlt. Muss ich die Auszahlung, die im nächsten Jahr ansteht, eigentlich versteuern?
Antwort: Nein, für alle vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit und mindestens fünf Jahren regelmäßiger Beitragszahlung gilt: Die Auszahlung ist steuerfrei. (mz)

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