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PET-Flaschen PET-Flaschen: Dürfen Händler die Rücknahme von Pfandbehältern verweigern?

07.02.2017, 15:00
Diese Pfandflaschen warten auf Rücknahme.
Diese Pfandflaschen warten auf Rücknahme. imago stock&people

Stuttgart - Wenn es um die Rücknahme von Pfandflaschen geht, stellt sich so mancher Händler gern mal quer. Einige Einschränkungen sind aber unzulässig, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

So müssen Händler den Pfand auch auszahlen, wenn Kunden nichts im Laden kaufen. Für Pfandbons dürfe außerdem generell kein Verfallsdatum gelten.

PET-Flaschen müssen zurückgenommen werden

Wer PET-Einwegflaschen verkauft, müsse sie auch zurücknehmen. Das gelte auch für Getränkemarken, die im eigenen Geschäft nicht verkauft werden. Eine Ausnahme gelte nur für kleine Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Ladenfläche.

Pfand ist nicht verhandelbar

Die Höhe des Flaschenpfands ist nicht verhandelbar. Händler müssen Verbrauchern den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag auszahlen. Bei Einwegflaschen mit dem DPG-Zeichen erhalten Verbraucher 25 Cent zurück.

Für die meisten Bier-Flaschen gibt es 8 Cent und für andere Mehrwegflaschen 15 Cent. Bei Letzteren handelt es sich meist um Glasflaschen.  (dpa)