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Mieter müssen nicht für alle Kleinreparaturen aufkommen

31.07.2019, 09:47
Generell müssen Mieter nicht für sämtliche Kosten aufkommen. Foto: Armin Weigel/Illustration
Generell müssen Mieter nicht für sämtliche Kosten aufkommen. Foto: Armin Weigel/Illustration dpa

Berlin - Grundsätzlich sind Vermieter für die Instandhaltung einer Wohnung oder eines Hauses verantwortlich.

Allerdings können sie ihren Mietern die Übernahme von kleineren Reparaturen auferlegen - mit einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag, erklärt die Stiftung Warentest.

Wie viel Mieter maximal zahlen müssen, ist nicht einheitlich festgelegt: Einige Gerichte sehen die Obergrenze bei 75 Euro pro Reparatur, andere bei 100 Euro oder sogar 120 Euro. Wichtig: Im Mietvertrag muss nicht nur die Einzelgrenze, sondern auch eine Höchstgrenze genannt sein. Acht Prozent der jährlichen Miete ohne Nebenkosten gelten als angemessen. Fehlen die Grenzen im Vertrag, müssen Mieter nichts zahlen.

Generell müssen sie nicht für sämtliche Kosten aufkommen. Reparaturen an Strom-, Wasser- und Gasleitungen oder einer Therme gehen immer zu Lasten des Vermieters. Zahlen müssen Mieter bei Gegenständen, deren Zustand und Lebensdauer sie durch eine pflegliche Behandlung beeinflussen können. Das sind zum Beispiel die Griffe von Wasserhähnen, Lichtschalter und Türklinken. (dpa/tmn)