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Kondome, Stehpinkler Kondome, Stehpinkler: Neun kuriose Urteile aus dem Jahr 2015

Von Michael Kieffer 01.12.2015, 13:58
Kondom-Werbung muss möglichst halten, was sie verspricht.
Kondom-Werbung muss möglichst halten, was sie verspricht. dpa Lizenz

Stehpinkler

„Trotz der (...) Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet“, hält der Düsseldorfer Amtsrichter Stefan Hank im Januar fest. „Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen“, erklärt der Jurist.

Ein Mieter hatte sich dagegen gewehrt, dass seine Vermieterin ihm nach seinem Auszug 2000 Euro von der Kaution abzog, weil die edlen Böden rund um die Toiletten stumpf geworden waren. Auch in zweiter Instanz bekommt er am 1. Oktober recht – auch wenn diesmal eine Richterin den Vorsitz hat.

Rauchen

Mit Hilfe Düsseldorfer Gerichte hat der Raucher Friedhelm Adolfs eine gewisse Berühmtheit erlangt – mit Kippe im Mund lässt er sich bereitwillig von Pressefotografen ablichten. Dem Rentner war nach 40 Jahren die fristlose Kündigung für seine Parterrewohnung ins Haus geflattert. Er soll seine Nachbarn mit Zigarettenrauch unzumutbar belästigt haben.

Mit seiner Klage scheitert er zwar in erster und zweiter Instanz, aber der Bundesgerichtshof rügt Rechtsfehler und gibt den Fall im Februar nach Düsseldorf zurück.

„Knöllchen-Horst“

Er hat in den vergangenen Jahren Zehntausende Parksünder angezeigt, jetzt geriet Ex-Pornostar Dolly Buster in sein Fadenkreuz. Ein als „Knöllchen-Horst“ bekannt gewordener Frührentner verlangte mehrere Hundert Euro Schmerzensgeld, weil Dolly Buster in einer RTL-Fernsehsendung gesagt habe, er geile sich am Anzeigen von Falschparkern auf.

Das Amtsgericht im niedersächsischen Osterode am Harz weist das Begehren im Januar zurück – auch weil das Wort „geil“ aus dem Munde einer früheren Pornodarstellerin nicht unbedingt eine Beleidigung sein müsse.

Auf der nächsten Seite: Prozesse um Puffautos, Sex im Erlebnisbad und eine quicklebendige Tote

Puffauto

Nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine mit halb ausgezogenen roten Pumps – dieses Bild zierte einen Lieferwagen, mit dem ein Mitarbeiter eines Kaffeevertriebs aus Mönchengladbach fahren sollte. Doch der weigert sich, ein solches „Puffauto“, wie er sagt, zu benutzen.

Vor Gericht wehrt er sich gegen seine Kündigung. Die Arbeitsrichter sagen aber im Oktober: Der Arbeitgeber habe grundsätzlich die Möglichkeit, einem Arbeitnehmer ein nach seinen Vorstellungen gestaltetes Fahrzeug zuzuweisen.

Sex in der Erlebnisgrotte

Zwei Wochen Dauerarrest für ihn, Wochenendarrest plus 32 Stunden soziale Hilfsdienste für sie – das ist die Quittung für ein junges Paar, das in Bayern beim Sex in einem Erlebnisbad erwischt wurde.

Eine Unterwasserkamera hatte den 19-Jährigen und seine 18 Jahre alte Freundin in flagranti gefilmt. Vor Gericht versucht sich der junge Mann noch damit herauszureden, dass ihm die Hose heruntergerutscht sei, doch die Richter sehen das sowohl in erster als auch zweiter Instanz anders.

Quicklebendig

1984 verschwindet in Braunschweig eine 24-Jährige Studentin – die Ermittler gehen von einem Gewaltverbrechen aus. 1989 wird sie für tot erklärt. Im Jahr 2015 folgt dann die große Überraschung: Die Frau taucht quicklebendig in Düsseldorf auf, nachdem bei ihr eingebrochen wurde und sie deshalb mit der Polizei spricht. Weshalb sie damals abtauchte, bleibt ein Rätsel.

Auf der nächsten Seite: Prozesse um Knabberfische, vielversprechende Kondome und Heilpraktiker im Rausch

Knabberfische

In manchen Kosmetikstudios gibt es Fische, die Hornhaut von Füßen abknabbern. Die Stadt Köln meint, die Nutzung von Fischen zu reinen Wellness-Zwecken sei nicht mit dem Tierschutz vereinbar. Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet im Juli jedoch: Fische dürfen Füße anknabbern.

Kondome

„1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ – diese spaßige Rechnung auf Kondomverpackungen geht nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf nicht auf. Die Richterin befürchtet, man könne den Werbespruch missverstehen und die Kondome mehrfach benutzen. Per einstweiliger Verfügung wird der Satz am 27. Oktober verboten.

Heilpraktiker im Rausch

Wahnvorstellungen, Krämpfe, Luftnot – ein Heilpraktikertreffen in Handeloh bei Hamburg endet Anfang September mit einem Großeinsatz von Rettungskräften. Die Ermittler gehen davon aus, dass ein Drogenexperiment der 29 Seminarteilnehmer aus dem Ruder lief.

(dpa)

Wenn Mieter im Stehen pinkeln, kann was daneben gehen.
Wenn Mieter im Stehen pinkeln, kann was daneben gehen.
dpa Lizenz
Raucher Friedhelm Adolfs vor dem Landgericht. Er hat es zu bundesweiter Bekanntheit gebracht.
Raucher Friedhelm Adolfs vor dem Landgericht. Er hat es zu bundesweiter Bekanntheit gebracht.
dpa Lizenz
Mit diesem Firmenwagen wollte der Angestellte nicht fahren.
Mit diesem Firmenwagen wollte der Angestellte nicht fahren.
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Fische dürfen Füße anknabbern, entschieden die Richter.
Fische dürfen Füße anknabbern, entschieden die Richter.
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