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Hausinterne Vollmacht Im Notfall Zugriff auf Konten ermöglichen

Manchmal brauchen Angehörige Zugriff auf das Konto - etwa nach einem Unfall, Schlaganfall oder Todesfall. Nur so kann die Familie die Finanzen regeln, wenn sich der Kontoinhaber nicht äußern kann.

Von dpa 26.07.2021, 15:55
Die Bankvollmacht sollte der Kontoinhaber gemeinsam mit dem Bevollmächtigten ausfüllen - dabei unbedingt Vorlagen der Bank verwenden.
Die Bankvollmacht sollte der Kontoinhaber gemeinsam mit dem Bevollmächtigten ausfüllen - dabei unbedingt Vorlagen der Bank verwenden. Sebastian Willnow/dpa-tmn

Bremen - Ohne Vollmacht können Angehörige in der Regel nicht auf ein Bankkonto zugreifen. Das gilt auch für Online-Konten. Meist reicht dafür nicht einmal eine einfache Vollmacht, so die Verbraucherzentrale Bremen.

Hausinternes Dokument ausfüllen

Denn viele Banken verlangen ein hausinternes Dokument, das der Kontoinhaber und die Vertrauensperson häufig gemeinsam ausfüllen müssen. Eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung reicht also oft nicht. Daran sollten Verbraucher frühzeitig denken.

Wichtig dabei ist auch, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt - sonst können Angehörige auf das Konto unter Umständen zugreifen, wenn ein Erbschein vorliegt. Gerade bei Zahlungsverpflichtungen kann dies Probleme bereiten, wenn man diese nicht direkt regeln kann.

Langfristig denken

Zusätzlich sollten Verbraucher eine Liste mit sämtlichen Konten erstellen - und auch ihren digitalen Nachlass regeln. Statt Passwörter und Zugangsdaten direkt Angehörigen auszuhändigen, ist es empfehlenswert diese etwa in einem Tresor aufzubewahren.

Der Zugriff dazu könnte auch an Bedingungen geknüpft sein. Denkbar wäre, dass nur eine bestimmte Vertrauenspersonen in Notfällen den Inhalt einsehen kann, wenn sich der Kontoinhaber nicht äußern kann.