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Änderung beim rundfunkbeitrag Keine Rechnungen mehr für Millionen GEZ-Zahler in Deutschland: Was jetzt?

Ab Juni 2025 verschickt der Beitragsservice keine regelmäßigen Erinnerungsschreiben mehr. Wer bisher per Überweisung zahlt, erhält nur noch ein einziges Schreiben mit allen Zahlungsterminen. Was das für Verbraucher bedeutet und warum es schnell teuer werden könnte.

Von DUR/fp 18.06.2025, 14:07
Der Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag verschickt keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr.
Der Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag verschickt keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr. Symbolfoto: Imago/Silas Stein

Magdeburg/Halle (Saale). - Für Millionen Beitragszahler bringt der Sommer 2025 eine wichtige Änderung mit sich: Wer seinen Rundfunkbeitrag bislang per Überweisung zahlt, muss sich künftig selbst um die fristgerechte Zahlung kümmern.

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Werden die Rechnungen nicht pünktlich gezahlt, können bereits seit Juni hohe Mahnungsgebühren drohen.

Rundfunk-Beitragsservice stellt Verfahren um: Verbraucher sind jetzt in der Pflicht

Was sich ab Juni für Verbraucher ändert:

Statt alle drei Monate ein Erinnerungsschreiben zu versenden, informiert der Beitragsservice künftig nur noch einmal über die persönlichen Zahlungstermine.

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Diese sogenannte Einmalzahlungsaufforderung ersetzt die bisherigen Mahnungen und gilt dauerhaft, solange sich an Beitragshöhe oder -pflicht nichts ändert. Wer weiter selbst überweist, muss sich ab dann aktiv um jede fristgerechte Zahlung kümmern.

Die im Juni angefangene Umstellung betrifft ausschließlich jene, die bisher per Überweisung zahlen. Wer am Lastschriftverfahren teilnimmt, für den bleibt alles wie gewohnt.

Keine Erinnerungen mehr an Beitragszahlungen für GEZ – was das für Verbraucher bedeutet

Was auf den ersten Blick wie eine Entlastung vom Papierkram wirkt, bedeutet in der Praxis mehr Eigenverantwortung. Wer die Termine nicht im Blick behält, riskiert Mahnungen und Zusatzkosten.

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Eine verspätete Zahlung führt zu einem sogenannten Festsetzungsbescheid, inklusive Säumniszuschlag in Höhe von mindestens acht Euro. Wichtig ist: Selbst wenn eine Überweisung nachgeholt wird, bleibt der nächste Fälligkeitstermin unverändert bestehen.

GEZ-Beitragspflicht und Zahlungsrhythmen im Überblick

Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro im Monat. Üblicherweise wird für ein Quartal im Voraus gezahlt, also 55,08 Euro. Wer möchte, kann auch halbjährlich oder jährlich im Voraus überweisen.

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Entscheidend ist: Die gewählte Zahlungsweise muss eingehalten werden. Zum Beispiel bedeutet ein Start im Januar, dass die erste Zahlung bis spätestens 15. Februar erfolgen muss – für Januar bis März. Die weiteren Fristen folgen im Mai, August und November.

So kann die Zahlung des Rundfunkbeitrags auf Lastschrift umgestellt werden

Um einen Zahlungsverzug zu vermeiden, bietet sich das Lastschriftverfahren an. Es kann einfach online beantragt werden. Dafür benötigt man lediglich die Beitragsnummer und die eigene Kontoverbindung.

Nach erfolgreicher Umstellung zieht der Beitragsservice den Betrag automatisch ein. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.

Schrittweise Umstellung: Was jetzt für die Zahlung der Rundfunkgebühren wichtig ist

Die Änderung erfolgt nicht von heute auf morgen, sondern nach und nach. Solange kein Schreiben mit den neuen Terminen vorliegt, gelten die bisherigen Regeln. Sobald die neue Zahlungsweise gilt, ist die Selbstorganisation entscheidend.

Die Einmalzahlungsaufforderung sollte gut aufbewahrt werden, denn sie gilt dauerhaft, solange sich nichts an Beitragshöhe oder -pflicht ändert. Nur bei einer Änderung der Beitragshöhe oder einer Abmeldung informiert der Beitragsservice erneut.