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Facebook-Urteil Facebook-Urteil: Chef mit Emoticon beleidigt - Arbeiter verliert Job

12.08.2016, 15:07
Vorsicht, wenn der Chef oder Kollegen mitlesen: Auch Emoticons im Chat oder AFcebook-Kommentar können beleidigend sein.
Vorsicht, wenn der Chef oder Kollegen mitlesen: Auch Emoticons im Chat oder AFcebook-Kommentar können beleidigend sein. imago stock&people

Dass man mit Facebook-Kommentaren vorsichtig sein sollte, wissen mittlerweile die meisten. Dort gepostete Beleidigungen – etwa von Arbeitskollegen oder Vorgesetzten – können böse Folgen haben: im schlimmsten Fall droht dem Beleidiger eine Kündigung.

Was nicht jedem bekannt ist: Auch Emoticons können als Beleidigung gelten. Weil er in einem Facebook-Kommentar den Vorgesetzten als „Fettes Schwein“ und einen anderen Kollegen als „Bärenkopf“ bezeichnete, wurde einem Montagearbeiter aus Baden-Württemberg fristlos gekündigt. Anstelle der Worte „Schwein“ und „Bär“ benutzte der Angestellte jeweils Emoticons.

Im Chatverlauf sah das Ganze laut Gericht so aus:

Gegen seine Kündigung zog der Montagearbeiter vor Gericht. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg urteilte in der zweiten Instanz: „Die Bezeichnung einer anderen Person als 'Fettes Schwein' stellt ohne Zweifel eine grobe Beleidigung dar“, urteilten die Richter. „Ob und wie grob 'Bärenkopf' eine Beleidigung darstellt, hängt von den Umständen und auch vom Adressaten der Beleidigung ab.“

Im übrigen stellten die Arbeitsrichter fest. dass das angebliche Bären-Emoticon eigentlich ein Affenkopf war – was an dem Urteil aber nichts änderte. (Az.: 1 Ca 290/15)

Trotzdem stellte das Gericht fest, dass die Kündigung nicht erforderlich sei. Eine deutliche „Gelbe Karte“, also eine Abmahnung sei ausreichend.

Nichtsdestotrotz können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen gewichtigen Verstoß darstellen und eine außerordentliche Kündigung an sich rechtfertigen. (gs)