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Girokonto wechseln Einfach das Girokonto wechseln mit dem neuen Zahlungskontengesetz: Jetzt müssen die Banken sich um den Papierkram beim Konto-Wechsel kümmern

20.09.2016, 11:10
Der Wechsel zu einem neuen Girokonto ist jetzt so einfach wie noch nie.
Der Wechsel zu einem neuen Girokonto ist jetzt so einfach wie noch nie. dpa

Nicht wenige Bankkunden würden gerne ihr Girokonto wechseln, da viele Banken die Gebühren für das Konto zuletzt erhöht haben. Doch bislang war ein solcher Girokonto-Wechsel mit viel Aufwand verbunden

Neben den üblichen Formalitäten wie der Kündigung des alten Kontos und der Eröffnung des Neuen mussten Bankkunden auch all ihre Daten selbst übertragen. Einzugsermächtigungen, Daueraufträge und Rechnungen mussten mühsam zusammen gesucht und bei der neuen Bank angegeben werden.

Um dieses Prozedere zu erleichtern, hat die Regierung nun das „Zahlungskontengesetz“ erlassen, das seit dem 18. September gültig ist. Es sieht vor, dass die Banken nun beim Wechsel helfen müssen.

Die Daten muss die Bank sich selbst holen

Dafür muss der Kunde nur ein Formular zur „Kontowechselhilfe“ bei der neuen Bank ausfüllen – sofern diese im Inland liegt. Ausländische Banken sind nicht gesetzlich zur Wechsel-Hilfe verpflichtet.

Damit kann das neue auserwählte Institut bei der alten Bank die Daten des Kunden der letzten dreizehn Monate einfordern. So erhält sie eine Übersicht über die aus- und eingehenden Zahlungen und kann diese dementsprechend auf das neue Girokonto übernehmen.

Für die Wechselhilfe dürfen die alte und die neue Bank nur etwas berechnen, wenn das vorher mit dem Kunden vereinbart wurde.

Laut Gesetz darf es insgesamt nicht mehr länger als zwölf Tage dauern, ein neues Konto zu eröffnen. Falls bei der Datenübermittlung Fehler laufen, haftet außerdem dafür nun die Bank. Das alte Konto muss der Kunde jedoch schließlich noch selbst kündigen.

Dispokredit wird nicht übernommen

Wer mit einer alten Bank einen Dispositionsbetrag vereinbart hat, kann nicht von der neuen Bank erwarten, diesen zu übernehmen. Weder die möglichen Schulden können auf das neue Konto übertragen werden, noch die Vereinbarung der möglichen Überziehungshöhe.
(mit dpa)