Anforderung von Zahlungsbelegen möglich Bundesgerichtshof beschließt Neuerungen für Nebenkostenabrechnungen
Durch einen aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs können Mieter bezüglich ihrer Nebenkostenabrechung nun auch Zahlungsbelege anfordern.

Halle (Saale) - Nebenkostenabrechnungen sind oft mit einer Nachzahlung verbunden. Durch einen aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs haben Mieter jedoch nun die Möglichkeit, die Abrechnung besser nachzuvollziehen, wie Mietercheck.de berichtet.
Mieter können zukünftig Zahlungsbelege für Nebenkostenabrechnungen fordern
Demnach sind Vermieter von nun an verpflichtet, ihren Mietern auf Nachfrage nicht nur Rechnungen, sondern auch Zahlungsbelege vorzulegen. So sind Mieter zukünftig besser in der Lage, mögliche Nachzahlungen zu überprüfen.
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe müssen Vermieter konkret aufzeigen, dass sie die angesetzten Betriebskosten nicht nur richtig erfasst und zusammengestellt haben, sondern dass die Kosten auch bezahlt wurden.
Darüber hinaus hat der Gerichtshof entschieden, dass Mieter auch die Einsichtnahme in die Ablesebelege anderer Mieter in der gleichen Immobilie verlangen dürfen. Verweigert der Vermieter diese Einsicht, besteht damit für den Mieter keine Verpflichtung, die geforderte Nachzahlung zu leisten.
Neuerungen für Nebenkostenabrechnungen: Mehr Transparenz und Vertrauen
Auf diese Weise können Mieter zum Beispiel prüfen, ob der Vermieter die Rechnungsbeträge wie in der Abrechnung ausgewiesen beglichen hat und nicht von möglichen Preisnachlässen profitiert. Außerdem hilft die Belegeinsicht mögliche Versehen oder Ungleichheiten bei der Kostenverteilung zu ermitteln.
Matthias Heißner, Geschäftsführer und Gründer von Mietercheck.de, begrüßt das Karlsruher Urteil: „Die Entscheidung stärkt die Rechte der Mieter und schafft mehr Transparenz auf dem Mietermarkt. Gleichzeitig kann das Urteil helfen, das Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter zu stärken.“ Das helfe der gesamten Branche. (mz/acs)