BGH zu Kreditverträgen: "Ewiges Widerrufsrecht" gestärkt

Karlsruhe - Verbraucher können Darlehensverträge auch nach Jahren noch widerrufen, wenn die Bank bei der Belehrung über das Widerrufsrecht einen Fehler gemacht hat. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Verfahren gegen eine Sparkasse und eine Landesbank.
Es ging dabei um einen Immobilienkredit und einen Darlehensvertrag, der beim Kunden zu Hause abgeschlossen worden war. Beide Vertragsabschlüsse lagen bereits mehrere Jahre zurück.
Hintergrund vieler Widerrufe von Immobilienkrediten sind die derzeit niedrigen Zinsen. Im Idealfall kommen Verbraucher über einen Widerruf aus ihrem alten Vertrag heraus und können die Abwicklung mit einem günstigeren Kredit finanzieren. (dpa)