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BGH-Urteil BGH-Urteil: Mieter muss Vermieter Einbau von Rauchmeldern gestatten

18.06.2015, 06:56
Rauchmelder können im Ernstfall Schlimmeres verhindern.
Rauchmelder können im Ernstfall Schlimmeres verhindern. MZ/Symbol Lizenz

Karlsruhe/Halle (Saale) - Mieter müssen ihrem Vermieter den Einbau neuer Rauchmelder erlauben. Das gilt selbst dann, wenn sie bereits eigene Geräte in ihrer Wohnung installiert haben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschied. Die Richter gaben damit einer Wohnungsbaugesellschaft und einer Genossenschaft aus Halle in Sachsen-Anhalt recht. (Az.: VIII ZR 290/14)

Die Pflicht zum Einbau der Rauchmeldeanlagen besteht fast gleichartig in derzeit 13 Bundesländern.

Am weitesten verbreitet sind Ionisationsrauchmelder. Sie verfügen über „ein breites Ansprechspektrum“. Optische Rauchmelder reagieren bei Kunststoffschwelbränden, offenen und Bränden von Flüssigkeiten mit Rauchentwicklung sehr schnell.

Flammenmelder sind dort sinnvoll eingesetzt, wenn aufgrund der Ausrüstung des Raumes - womöglich als spezifisches Lager - sofort mit offener Flammenentwicklung ohne viel Rauch zu rechnen ist.

Wärmemelder sind ein weiterer Typ von Warngeräten, die, wie es der Name sagt, auf hohe Temperaturen reagieren. Es gibt auch Funkrauchmelder, die ein Signal an benachbarte Geräte geben und diese ebenfalls auslösen, sobald der erste anspricht.

Die beiden Unternehmen wollten ihren Wohnungsbestand einheitlich mit Rauchmeldern ausstatten. Sie klagten, als Mieter den Einbau mit dem Hinweis auf eigene Geräte verweigerten. Die BGH-Richter begründeten ihr Urteil mit der in Sachsen-Anhalt bestehenden Rauchmelderpflicht und mit der Verbesserung der Wohnqualität: Weil Einbau und Wartung in einer Hand lägen, werde ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, hieß es.

Rauchmelder funktionieren zumeist optisch oder photoelektrisch. So wird von einer Infrarotdiode ausgesandtes Licht bei klarer Luft nicht gestreut. Sind Rauchpartikel im Melder, werden Teile des Lichtstrahls aber auf einen lichtempfindlichen Sensor abgelenkt, der dann Alarm auslöst.

Zigarettenrauch sollte in der Regel übrigens keinen Alarm verursachen. Experten raten aber, in Raucherhaushalten die Melder öfter zu wechseln, da sich der Sensor vom Tabakqualm zusetzen kann.

In 13 Ländern gibt es entsprechende Regelungen zum verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern in Wohngebäuden. In Brandenburg, Berlin und Sachsen sind sie in Vorbereitung. (dpa)