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BGH-Urteil für Mieter Belege für Betriebskosten können im Einzelfall Kopien sein

Flattert eine hohe Betriebskostenabrechnung ins Haus, macht es Sinn, sich die Belege dafür vom Verwalter oder Vermieter zeigen zu lassen. Müssen das die Originale sein oder reichen Kopien?

Von dpa 28.01.2022, 13:14
Wenn eine Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung unerwartet hoch ausfällt, sollte man die Belege des Vermieters für die Einzelposten prüfen.
Wenn eine Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung unerwartet hoch ausfällt, sollte man die Belege des Vermieters für die Einzelposten prüfen. Christin Klose/dpa-tmn

Karlsruhe - Eine Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung lässt sich besser nachvollziehen, wenn man Belege für die einzelnen Posten einsehen kann. Grundsätzlich dürfen Mieter dafür die Originale der Abrechnungsbelege verlangen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH / Az.: VIII ZR 66/20).

In Ausnahmefällen kann es aber sein, dass Kopien oder Scans ausreichen. Das muss jedoch im Einzelfall entschieden werden. Bei der verhandelten Klage hatten letztlich die Kopien ausgereicht. Die Vermieterin hatte ausgesagt, sie habe die Originale nach dem Einscannen vernichtet.

Scans erleichtern Rechnungskontrolle

Das Gericht urteilte, dass sich die Mieter in diesem Fall mit den Scan-Ausdrucken zufriedengeben müssen. Sie haben nur Anspruch auf die Originale, wenn konkrete Gründe vorliegen oder ein begründeter Verdacht auf Manipulationen oder Unstimmigkeiten bestehe.

Zudem könnten die Mieter die gescannten Belege in ihrer eigenen Wohnung prüfen, was die Rechnungskontrolle wesentlich erleichtert. Die Originale hätten sie bei der Vermieterin einsehen müssen.